Berlin

Auf Herz und Nieren geprüft

Am 16. Januar wird der Deutsche Bundestag in Zweiter und Dritter Lesung über eine Neuregelung der Organ- und Gewebespende in Deutschland beraten. In der anschließenden namentlichen Abstimmung können sich die 709 Abgeordneten zwischen zwei Gesetzentwürfen entscheiden oder sich ihrer Stimme enthalten.
Bundestag entscheidet über Organ- und Gewebespende in Deutschland
Foto: fotolia.de | Für viele Menschen ist das Thema Organspende ein sehr emotionales. Eines, das unter die Haut geht. Einige rührt es zu Herzen, anderen geht es an die Nieren. Viele sind persönlich betroffen.

Für viele Menschen ist das Thema Organspende ein sehr emotionales. Eines, das unter die Haut geht. Einige rührt es zu Herzen, anderen geht es an die Nieren. Viele sind persönlich betroffen. Sei es, weil sie selbst oder ein ihnen nahestehender Mensch ein fremdes Organ empfangen haben, sei es, weil sie einen Menschen verloren haben, der zum Weiterleben auf ein solches angewiesen war, aber keines erhielt. Wieder andere lehnen die Transplantation lebenswichtiger Organe grundsätzlich ab. Meist, weil sie das Entnahmekriterium - Stichwort Hirntod - für verfehlt halten. Aus ihrer Sicht ist eine postmortale Organspende ein schwarzer Schimmel - etwas, das es nicht geben kann. Die Tagespost hat viele der in diesem Kontext relevanten Fragen auf Herz und Nieren geprüft. Hier die Antworten.

Welche Gesetzentwürfe stehen am 16. Januar zur Wahl?

Der "Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz" (Bundestagsdrucksache 19/11096), der von 226 Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach, der selbst Arzt ist, in den Bundestag eingebracht wurde.

Und der "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" (Bundestagsdrucksache 19/11087). Er wurde von 194 Abgeordneten um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und die ehemaligen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Ulla Schmidt (SPD) in den Bundestag eingebracht.

Gibt es Gemeinsamkeiten?

Ja. Beide Gesetzentwürfe verfolgen das erklärte Ziel, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu steigern. Beide wollen ein zentrales Online-Register errichten, in dem die Bürger ihre Haltung zur Organ- und Gewebespende dokumentieren sowie jederzeit widerrufen und ändern können. Außerdem beginnen beide Gesetzentwürfe  wortgleich   mit dem Satz: "Eine Organtransplantation ist für viele schwerkranke Menschen die einzige Möglichkeit auf Lebensrettung oder Linderung eines schweren Leidens." Diametral unterscheiden sie sich jedoch in den Wegen, die zur Erreichung des gemeinsamen Ziels eingeschlagen werden sollen.

Was sind die wichtigsten Unterschiede?

Der Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn und Lauterbach würde, wie sein Titel sagt, erstmals eine "doppelte Widerspruchslösung" in Deutschland einführen. Das käme einem Paradigmenwechsel gleich. Die doppelte Widerspruchslösung würde die bisherige Regel: Organspender ist, wer einer Organentnahme für den Fall zustimmt, dass Ärzte bei ihm einen nicht mehr behebbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostizieren, in ihr Gegenteil verkehren. Würde dieser Entwurf Gesetz, wäre jede Person ein potenzieller Organspender, der einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sofern Ärzte bei ihm einen nicht mehr behebbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostizieren, können ihm dann lebenswichtige Organe entnommen werden.

Der Gesetzentwurf der Gruppe um Baerbock, Gröhe und Schmidt will dagegen das derzeit geltende Prinzip: Organspender ist, wer einer Organentnahme für den Fall zustimmt, dass Ärzte bei ihm einen nicht mehr behebbaren Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen diagnostizieren, unangetastet lassen. Stattdessen sollen die Menschen durch mehr oder weniger paternalistisches "Nudging" dazu gebracht werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden und diese Entscheidung in dem geplanten Register zu dokumentieren. Würde dieser Entwurf Gesetz, dann würden etwa Fahrschüler im Rahmen der Erste-Hilfe-Schulung mit der Möglichkeit der Organspende konfrontiert und darüber informiert, wo und wie sie ihre diesbezügliche Entscheidung hinterlegen können. Vergleichbares hätte künftig jeder Bürger bei der Verlängerung des Personal- oder Reisepasses sowie beim Besuch des Hausarztes zu gegenwärtigen.

Was meint "doppelte" Widerspruchslösung?

Das ist eine sehr interessante Frage. Derzeit gilt in Deutschland eine "doppelte Entscheidungslösung". Dabei werden die Versicherten in regelmäßigen Abständen von den Krankenkassen angeschrieben und gebeten, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Auf dem mitversandten Organspenderausweis kann der Empfänger auch das Feld ankreuzen: "Ich bin kein Organspender". Hat ein von Ärzten für hirntot erklärter Patient keinen Organspenderausweis ausgefüllt, werden die nächsten Angehörigen nach dessen mutmaßlichem Willen gefragt und müssen dann stellvertretend für diesen eine Organentnahme ablehnen oder in diese einwilligen. Weil das so ist, müsste man eigentlich davon ausgehen, dass eine "doppelte Widerspruchslösung" reziprok angelegt sei und bedeutet: Organspender ist, wer selbst oder dessen nächster Angehöriger einer Organentnahme nicht widersprochen hat.

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Nur, so ist es nicht: Der Widerspruch eines Angehörigen kann eine Organ- oder Gewebeentnahme bei diesem Gesetzentwurf nur dann verhindern, wenn der für hirntot erklärte Patient a) minderjährig ist und b) dem Angehörigen tatsächlich bekannt ist, dass der Betreffende eine Organentnahme abgelehnt hat. Trifft nur a) oder b) zu, ist der Widerspruch des Angehörigen wirkungslos. In der Begründung (Allgemeiner Teil) des Gesetzentwurfes der Gruppe um Spahn und Lauterbach heißt es hierzu auf Seite 14 explizit: "Entscheidend ist der Wille des möglichen Organ- und Gewebespenders. Dem nächsten Angehörigen des möglichen Organ- und Gewebespenders steht daher nach dem Gesetzentwurf kein eigenes Entscheidungsrecht unter Beachtung des mutmaßlichen Willens des möglichen Organ- und Gewebespenders zu, es sei denn, dieser ist minderjährig und hat keine Erklärung abgegeben.

Der nächste Angehörige fungiert als Garant dafür, dass der Wille des möglichen Organ- und Gewebespenders zum Tragen kommt und ist deshalb ausschließlich darüber zu befragen, ob ihm ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Organ- oder Gewebeentnahme entgegenstehender Wille des möglichen Organ- und Gewebespenders bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, ist die Entnahme von Organen oder Gewebe zulässig, ( ). Damit werden die nächsten Angehörigen entlastet, denen nicht mehr wie bisher zugemutet wird, in einer belastenden Situation eine derart schwere Entscheidung zu treffen." Von einer echten "doppelten Widerspruchslösung" kann daher keine Rede sein.

Wie verläuft die Abstimmung?

Nach Ende der Debatte, für die laut Tagesordnung zwei Stunden 40 Minuten vorgesehen sind, werden die Abgeordneten zunächst über den weitestgehendensten Entwurf abstimmen. Das ist der Gesetzentwurf der Gruppe um Spahn und Lauterbach. Nur wenn dieser keine Mehrheit erhält, kommt der Entwurf der Gruppe um Baerbock, Gröhe und Schmidt zur Abstimmung. Verfehlt auch dieser die Mehrheit, bleibt es bei der derzeitigen rechtlichen Regelung.

Wird für die Abstimmung der Fraktionszwang aufgehoben?

Ja. In bioethischen Fragen ist es usus, dass die zur Abstimmung gestellten Gesetzentwürfe fraktionsübergreifend erarbeitet werden. Da es hier also gar keine Gesetzentwürfe der im Bundestag vertretenen Parteien, sondern nur Gruppenanträge gibt, erübrigt sich auch der "Fraktionszwang". Den dürfte es streng genommen allerdings gar nicht geben, da die Abgeordneten nach Artikel 38 Absatz 1 Grundgesetz "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen" sind. Verfahren die Abgeordneten einmal so, wie im Grundgesetz vorgesehen, sprechen Medien gerne von einer "Sternstunde des Parlaments".

Wer unterstützt welchen Gesetzentwurf?

Der Riss geht quer durch die Fraktionen. Interessant ist, dass Bundeskanzlerin Angela Merkel, Kanzleramtsminister Helge Braun, der selbst Arzt ist, und Bildungsministerin Anja Karliczeck (alle CDU) sowie Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) den Spahn/Lauterbach-Entwurf unterstützen.
Auch der Entwurf Baerbock/Gröhe/Schmidt wird von prominenten Politikern und Ärzten unterstützt. So etwa von Ex-Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU), den früheren SPD-Parteivorsitzenden Martin Schulz und Sigmar Gabriel, FDP-Chef Christian Lindner und seinem Vize Wolfgang Kubicki sowie Katrin Göring-Eckardt, Cem Özdemir und Renate Künast (alle Bündnis 90/Die Grünen). Unter den Ärzten finden sich etwa der Vorsitzende der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke (CDU), und der Münchner CSU-Abgeordnete Stephan Pilsinger.

Was sagt die Ärzteschaft?

Der 121. Deutsche Ärztetag hat sich 2018 in Erfurt für die Einführung der Widerspruchsregelung ausgesprochen und den Gesetzgeber aufgefordert, das Transplantationsgesetz entsprechend zu ändern. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ist dieser Forderung nachgekommen.

Hat sich der Deutsche Ethikrat, der Bundesregierung und Parlament in bioethischen Fragen berät, mit den Gesetzentwürfen befasst?

Nicht als Ganzer. Ein Grund dafür dürfte sein, dass das Gremium 2015 eine 190-seitige Stellungnahme mit dem Titel "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" vorgelegt hat. Da damals die Einführung einer Widerspruchslösung nicht zur Debatte stand, wird sie auch in der Stellungnahme nicht thematisiert. In der aktuellen Debatte wird sie jedoch von einzelnen Mitgliedern vehement abgelehnt. Der Vorsitzende des Ethikrats, Peter Dabrock, kritisierte im Interview mit dieser Zeitung, eine Widerspruchslösung laufe auf eine "Organabgabepflicht" hinaus. Bundesgesundheitsminister Spahn sieht das anders. Im "Tagespost"-Interview erklärte er: "Es geht nicht um eine Organ-Abgabepflicht. Man kann begründungsfrei ,Nein  sagen. Aber es gibt die Pflicht, sich damit zu beschäftigen."

Welche Position vertritt die katholische Kirche, welche die evangelische?

Hier sind sich beide Kirchen einig. In einem gemeinsamen Schreiben haben sich ihre Hauptstadtbüros vor Weihnachten an alle 709 Bundestagsabgeordneten gewandt und sie um Unterstützung des Entwurfs der Gruppe um Baerbock/Gröhe/Schmidt gebeten.

Lässt sich das Ergebnis der Abstimmung vorhersehen?

Nein. Für eine Mehrheit sind 355 Stimmen erforderlich. 289 der 709 Abgeordnete gelten als unentschieden. Allerdings dürften die 90 Abgeordneten der AfD-Fraktion, die mit einem eigenen Antrag das Transplantationsgesetz in einigen Punkten ändern will, zumindest die Widerspruchslösung geschlossen oder mehrheitlich ablehnen. Vor diesem Hintergrund sind sowohl ein knapper Sieg der Gruppe um Spahn und Lauterbach als auch eine klare Niederlage bis hin zur Beibehaltung der jetzigen Regelung möglich, wenn auch der Entwurf der Gruppe um Baerbock/Gröhe/Schmidt die Mehrheit verfehlen würde.

Was will der AfD-Antrag?

Der Antrag (Bundestagsdrucksache 19/11124) trägt den Titel "Mehr Vertrauen in die Organspende   Vertrauenslösung". Mit ihm soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern, das Transplantationsgesetz (TPG) in acht Punkten zu ändern. So soll unter anderem die "Aufklärung der Bevölkerung" gemäß   2 TPG um "Fragen der Todesfeststellung und den medizinischen Verfahrensablauf erweitert" werden. Organe sollen nur noch volljährige Personen spenden können. Auch sollen Patientenverfügungen immer vorrangig Geltung vor einer Organspende finden. Angehörige von Organspendern sollen während des gesamten Spendevorgangs psychologisch und auf Wunsch auch seelsorgerisch betreut werden.

Angenommen, die Widerspruchslösung erhielte eine Mehrheit. Wie erfährt der Bürger von der Änderung der Gesetzeslage?

Laut dem Bundesgesundheitsministerium soll jeder Bürger binnen sechs Monaten dreimal angeschrieben und über die neue Gesetzeslage informiert werden.

 

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