Aus der Liste der nicht realisierten Unions-Wahlversprechen ist beinahe schon eines der kleineren: „Wir schaffen das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel wieder ab“, so stand es vor der letzten Bundestagswahl im CDU/CSU-Wahlprogramm. Heute mag die Bundesrepublik gewichtigere Probleme haben als Identitätspolitik. Und doch kocht das Thema „Geschlechtswechsel per Sprechakt“ derzeit wieder hoch. Nicht, weil gerade der „LGBTQ-Pride-Month“ begangen wird, sondern weil die Regierung sich immerhin zu dem Kompromiss hatte durchringen können, das Ampelgesetz bis Ende Juli 2026 zu „reevaluieren“. Während über Ergebnisse bislang nichts bekannt ist, haben sich nach einem Bericht der „FAZ“ drei Bundesländer entschlossen, der Bundesregierung auf der Konferenz der Justizminister der Länder am 11. und 12. Juni Beine zu machen. Dort wollen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen demnach einen Beschlussvorschlag einbringen, der einen „Prüfmechanismus“ für „offenkundigen Missbrauch“ vorsieht. Der Vorschlag fordere die gesetzliche Einführung eines Katalogs „objektiver Anhaltspunkte“ für den Missbrauch der Änderung des Geschlechtseintrags, der seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes im November 2024 einmal jährlich gewechselt werden kann.
Der Vorstoß birgt freilich die Ironie, die gesamte Pointe des Selbstbestimmungsgesetzes rückabzuwickeln. Gerade in der Neuerung gegenüber dem „Transsexuellengesetz“, die darin bestand, jegliche (angeblich entwürdigende) Substantiierung des Geschlechtswechsels etwa durch psychiatrische Gutachten fallen zu lassen, sah die Ampel den entscheidenden Fortschritt. „Wer wir sind und wie wir leben möchten, das entscheiden wir selbst. Das können nur wir selbst entscheiden. Das kann und darf niemand von außen bestimmen“, so Lisa Paus, damals Familienministerin, während der ersten Lesung des Selbstbestimmungsgesetzes. Was also sollen Kriterien für „offenkundigen Missbrauch“ sein, wenn einzig die autonome Entscheidung des Einzelnen über sein Geschlecht maßgeblich ist und sich auch der Staat danach zu richten hat? Laut „FAZ“ beinhaltet der Ländervorschlag bezeichnenderweise kein konkretes Beispiel für ein solches mögliches Missbrauchskriterium.
Realitätscheck Marla Svenja Liebich
Dass gerade in den Ost-Bundesländern aber eine gewisse Nervosität in Hinblick auf das Selbstbestimmungsgesetz herrscht, mag auch mit dem Fall Liebich zu tun haben. „Marla Svenja“ Liebich, so der heutige gesetzliche Name des vor dem Geschlechtswechsel Anfang 2025 als „Sven Liebich“ firmierenden rechten Aktivisten, sorgte letztes Jahr für einen Eklat. Wegen Volksverhetzung verurteilt, trat Liebich die verhängte Haftstrafe im Frauenvollzug in Chemnitz öffentlichkeitswirksam nicht an. Anfang 2026 in Tschechien gefasst und seither dort in Haft, soll Liebich nach einer Gerichtsentscheidung vom Montag nach Deutschland überführt werden –möglicherweise erneut in ein Frauengefängnis.
Seit letztem Jahr gilt Liebich Verteidigern des Selbstbestimmungsgesetzes als Paradebeispiel für eine Art heimtückischen Missbrauch der neuen Möglichkeit zum Sofort-Geschlechtswechsel. Tatsächlich ist es mehr als unwahrscheinlich, dass Liebich, 2025 stets kokett mit Schnurrbart und Leopardenmuster-Bluse posierend, sich in irgendeiner als authentisch zu bezeichnenden Weise als Frau fühlt. Nur sieht die Ideologie des Selbstbestimmungsgesetzes genau derartige Verdachtsmomente bereits als demütigend an. Kritiker der Ampel-Errungenschaft kann hingegen kaum überraschen, dass die Möglichkeit zur Geschlechtswahl ausgenutzt wird. Schon vor der Einführung warnten etwa Feministinnen vor biologisch männlichen, selbsterklärten Frauen, die in Schutzräume wie Frauenumkleiden eindringen könnten. Seither sind auch tatsächlich einige derartige Fälle bekannt geworden. Die stimmigste Reform des Selbstbestimmungsgesetzes dürfte also die sein, die die Union schon einmal ins Auge gefasst hatte: die Abschaffung.
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