Ein Mittfünfziger beantragt eine Fortbildung, aber der Arbeitgeber sagt nein. Das würde bei ihm ja „nichts mehr bringen“. Eine 62-Jährige möchte eine Eigentumswohnung erwerben und einen sogenannten „Volltilgungskredit“ aufnehmen, den sie mit ihrem Einkommen nach zehn Jahren vollständig abbezahlt hätte. Ohne Prüfung der persönlichen Umstände der niedergelassenen Ärztin lehnt die Bank ab. Ein Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen wollte nicht in den Ruhestand, musste aber mit 70 wegen der gesetzlichen Altersgrenze gehen. Vor dem Bundesverfassungsgericht hatte er Erfolg.
Wenn das Alter zum Nachteil wird
Fortbildung „lohnt sich nicht mehr“? – Altersdiskriminierung betrifft einen großen Teil der Bevölkerung. Experten und Verbände drängen auf ein Umdenken in Gesellschaft und Politik.
