Am 1. November tritt das heiß umkämpfte Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) in Kraft – allen Warnungen durch Kinderschutzexperten, Psychologen und Frauenrechtler zum Trotz. Seit dem 1. August konnten bereits Anträge auf Namens- und Personenstandsänderungen gestellt werden, denn einzige Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags ist eine dreimonatige Bedenkzeit. Psychologische Gutachten sind nicht mehr gefordert, auch nicht für Minderjährige, die ab dem Alter von 14 Jahren einen Antrag auf Änderung des Geschlechtseintrags und/oder Vornamens mit Einverständnis der Eltern selbst stellen können. Die Bundesregierung ging davon aus, dass jährlich etwa 4.000 Personen eine Geschlechtsänderung vor dem Standesamt vornehmen lassen ...
Was wird aus Frauen und Kindern?
Es ist fünf nach zwölf, denn das Selbstbestimmungsgesetz tritt jetzt in Kraft – aller Warnungen und Bedenken zum Trotz.
