Mit der bezahlten Freistellung von Vätern nach der Geburt eines Kindes befasst sich nun der Europäische Gerichtshof (EuGH). Nach einer Vorlage durch das Bundesverwaltungsgericht sollen die Umsetzungspflichten Deutschlands geklärt werden.Um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern und die Vater-Kind-Bindung zu stärken, verpflichtet die EU-Richtlinie (2019/1158) die Mitgliedstaaten, Vätern oder gleichgestellten zweiten Elternteilen eine bezahlte Vaterschaftszeit von mindestens zehn Tagen zu gewähren. Die Vergütung muss mindestens der Höhe des Krankengeldes entsprechen. In Deutschland wurde die Richtlinie bislang nicht umgesetzt, obwohl dies bis zum Sommer 2022 geschehen hätte sollen.
Väterfreistellung: Deutschland unter Druck aus Europa
Die EU verlangt seit 2022 eine bezahlte zehntägige Freistellung für Väter. Weil Berlin die Richtlinie nicht umgesetzt hat, entscheidet nun der EuGH über die Rechtslage.
