Frau Albert, immer mehr Kinder und Jugendliche glauben, „im falschen Körper“ geboren zu sein. Der Fachbegriff ist Geschlechtsdysphorie. Was genau ist das?
Die Diagnose Geschlechtsdysphorie meint, dass sich die betroffene Person nicht im Einklang mit ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht erlebt. Dem zugrunde liegt die Unterscheidung zwischen „sex“ als biologischem und „gender“ als sozialem Geschlecht, also die psychosoziale Rolle als Mann oder Frau, auch Geschlechtsidentität genannt. Die Diagnose Geschlechtsdysphorie meint, dass es eine Diskrepanz zwischen dem biologischen Geschlecht und der Geschlechtsidentität gibt.
Ist das eine Krankheit?
Im Gegensatz zu früheren Diagnosen wie „Geschlechtsidentitätsstörung“ oder „Transsexualismus“ wird Geschlechtsdysphorie nicht mehr als Störung oder Krankheit bezeichnet. Hier steht der Leidensdruck im Mittelpunkt, der durch die empfundene Diskrepanz entsteht. Der ist die Rechtfertigung dafür, eine Diagnose zu vergeben, deren Behandlung letztlich auch durch die Krankenkassen bezahlt wird. Verwendet man nun Begriffe wie Geschlechtsidentitätsstörung oder Geschlechtsumwandlung statt -angleichung, gilt das bereits als diskriminierend, da dadurch das Vorhandensein einer Krankheit impliziert wird. Diese Begriffsverschiebungen implizieren: Transidentität soll als normale Variante der geschlechtlichen Entwicklung betrachtet werden und keinen Krankheitswert mehr haben. Dementsprechend wurde ja bereits 2020 das Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen beschlossen.
Was bedeutet das Gesetz für die Behandlung von Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie?
Früher stand die Geschlechtsdysphorie als Diagnose am Ende eines therapeutischen Prozesses. Das ist heute nicht mehr so. Eine selbst empfundene Geschlechtsdysphorie oder Transidentität muss seit dem Gesetz von 2020 vom Therapeuten als Fakt anerkannt werden. Dazu ist ein absoluter Paradigmenwechsel in der Psychotherapie nötig, der ja auch durch das Selbstbestimmungsgesetz weiter vorangetrieben wird. Noch 2019 war mit dem – immer noch geltenden – Transsexuellengesetz meine Aufgabe als Psychotherapeutin, festzustellen, ob jemand wirklich transsexuell ist. Das hat natürlich impliziert, dass es auch eine Aussöhnung mit dem eigenen biologischen Geschlecht geben kann, dass man den Transitionswunsch hinterfragen kann und muss und dass es andere Ursachen für das Unwohlsein im eigenen Körper gibt. Mit dem Gesetz von 2020 ist das jetzt eigentlich strafbar. Das hat sich auch seitens der Jugendlichen verändert: Dort, wo sie noch vor drei Jahren öfter dazu bereit waren, sich auf einen therapeutischen Prozess mit offenem Ende einzulassen, kommen die Mädchen jetzt zu mir, stellen sich mit einem Jungennamen vor und möchten von mir nur, dass ich ihnen helfe, die Hormonbehandlung zu bekommen. Denn streng genommen braucht es immer noch die Diagnose, damit entsprechende Maßnahmen von den Krankenkassen übernommen werden.
Das heißt, es gibt doch weiterhin diagnostische Kriterien?
Ja. Diese lauten: ein ausgeprägtes Verlangen, dem anderen Geschlecht anzugehören, eine Vorliebe für Kleidung und Interessen des Gegengeschlechts; Ablehnung der eigenen Geschlechtsmerkmale und des Rollenverhaltens des eigenen Geschlechts und teilweise auch der Wunsch, die Geschlechtsmerkmale des Gegengeschlechts zu haben. Da sehen wir, es geht eigentlich hoch und runter um Rollenklischees und Rollenanforderungen an Männer und Frauen. Es steht zwar in den diagnostischen Manualen ausdrücklich drin, die Diagnose solle nicht ausschließlich wegen nicht rollenkonformem Verhalten gegeben werden. Mein Eindruck ist aber, dass es zunehmend genauso gehandhabt wird – sowohl von den Therapeuten selbst als auch in der Selbstdiagnose der Jugendlichen. Auch das Umfeld urteilt mehr und mehr nach Rollenkonformität. Man könnte daher sagen, es ist eigentlich vielmehr ein gesellschaftliches als ein medizinisches Phänomen.
Trotzdem noch einmal: In der Praxis müssen Jugendliche, die sagen, sie seien „trans“, das nicht begründen. „Ich fühl mich so“ reicht als Begründung. Da ist dann auch wenig Verständnis dafür da, wenn man tiefer nachforschen möchte. „Trans“ gilt als Normvariante der geschlechtlichen Identität; da braucht man nichts zu erklären und auch nicht nach Ursachen zu suchen.
Was können Sie als Psychotherapeutin denn dann eigentlich tun?
Das ist ein großes Dilemma. Mittlerweile nehme ich viele Patienten – auch dieser Begriff könnte schon als Diskriminierung verstanden werden – gar nicht mehr auf, wenn sie oder ihre Eltern mir am Telefon erklären, dass sie schon wissen, was sie wollen.
Ich bin überzeugt, ein Transitionswunsch muss gerade im Jugendalter hinterfragt werden. Es muss geprüft werden, ob es andere Ursachen für das Unbehagen im eigenen Körper gibt und ob eine Aussöhnung mit dem biologischen Geschlecht stattfinden kann. Aber damit mache ich mich strafbar, wenn ich nicht ganz klar diesen Auftrag vom Patienten selbst bekomme. Als eine Therapie vor dem Gesetz gegen Konversionsbehandlungen noch verpflichtend war, war die Bereitschaft der Jugendlichen noch höher, sich wirklich auf einen Prozess einzulassen. Damals gab es auch noch viel mehr Jugendliche, die sich nicht sicher waren, ob sie „trans“ sind. Da habe ich dann wiederholt die Erfahrung gemacht, dass die Jugendlichen mit der Zeit und frei von Druck selbst erkannt haben, „trans“ ist nicht die Lösung. Das ist das wirklich Tragische an der aktuellen Entwicklung, dass man Jugendlichen die Chance nimmt, sich durch eine Psychotherapie mit ihrem Geschlecht auszusöhnen.
Eine solche Entscheidung hat ja viel mit geistiger Reife zu tun. Eine 15jährige, die noch nie Sex hatte, kann sich auch nicht vorstellen, was es bedeutet, dass durch die operativen Eingriffe sich auch ihr sexuelles Erleben verändert. Wenn sie sich eine Entfernung ihrer Gebärmutter wünscht, weiß sie nicht, ob sie später vielleicht doch einmal eine eigene Schwangerschaft erleben möchte. So große, körperverändernde Eingriffe können junge Menschen in ihren Folgen gar nicht ermessen.
Psychotherapeuten stecken da ja in einer ziemlich schwierigen Lage.
Eigentlich ist es ja das ureigenste Wesen der Psychotherapie, zu hinterfragen. Jetzt werden wir als Psychotherapeuten zunehmend dazu angehalten, nicht mehr zu hinterfragen. Zu dem Toleranzgebot kommt der Diskriminierungsvorwurf und die Einschüchterung, dass wir uns strafbar machen. Sich dem Vorwurf der Konversionsbehandlung auszusetzen kann existenzgefährdend sein. Für viele ist es da sicherer, einfach nur transaffirmativ zu behandeln oder solche Fälle gar nicht erst anzunehmen.
Außerdem ist die Gesamtlage sehr widersprüchlich: Das Transsexuellengesetz gibt es ja noch. Die Krankenkassen fordern daher teilweise immer noch die zwei Gutachten, in denen der Therapeut die Diagnose stellen muss, was er aber jetzt eigentlich nicht mehr darf. Wer da nicht von sich aus ein großes Interesse an dem Thema hat, tut sich das als Psychotherapeut nicht an.
Detransitionierer klagen oft, dass auf ihrem Weg ins andere Geschlecht niemand ihren Geschlechtswechsel infrage gestellt hat.
Die jetzigen Detransitionierer sind ja meistens noch unter das Transsexuellengesetz gefallen, bei dem Therapie und Gutachten gefordert sind. In der Transcommunity wurden und werden gezielt solche Therapeuten empfohlen, die affirmativ arbeiten und einem den Weg zu den Hormonen leicht machen. Die aktuellen Fortbildungen für Psychotherapeuten zu dem Thema leiten auch dazu an, affirmativ zu behandeln.
Welchen Unterschied macht denn dann das geplante Selbstbestimmungsgesetz noch?
Ich halte das Selbstbestimmungsgesetz für absolut falsch und gefährlich und bin überzeugt, dass es viel Schaden und Leiden anrichten wird. Einerseits, weil damit immer weiter die Bereitschaft sinkt, den eigenen Transitionswunsch zu hinterfragen und nach anderen Lösungen zu suchen. Aber auch, weil es das Potenzial hat, Familien zu spalten und einen Keil zwischen Eltern und Kinder zu treiben. Es ist im Jugendalter normal, dass es heftige Kämpfe zwischen Eltern und Kindern gibt. Aber durch das Gesetz hätten Jugendliche dann die gesetzliche Legitimation, ihren Eltern zu sagen, dass sie nicht ihrem Wohle förderlich handeln. Dann gehen sie zum Familiengericht und holen sich da die Zusage für einen Geschlechtswechsel. Eltern und Kinder werden dadurch genau da gegeneinander aufgestachelt, wo es in so einer schwierigen Situation eigentlich den familiären Zusammenhalt braucht.
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