Nachdem im Juni 2021 mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder die Mindest- und Höchststrafen für den Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte deutlich angehoben worden waren, beschloss der Deutsche Bundestag im Mai 2024 wieder eine Reduzierung der Mindeststrafen. Auf diese Weise wurden die seit 2021 als Verbrechen eingestuften Delikte wieder zu Vergehen heruntergestuft, mit der Folge, dass nun Verfahren eingestellt oder per Strafverfahren, also ohne Gerichtsverfahren, vom Schreibtisch aus entschieden werden können. Wie kam es dazu?
Teufelskreis Kinderpornografie
Kinderpornografie macht Kinder und Jugendliche zu Opfern sexueller Gewalt. Immer häufiger werden sie selbst zu Tätern.
