Beim Thema „Frühabtreibung“ geht es um die Frage, wie man den Beginn des Menschseins definiert. Je nachdem, welche Definition man anlegt, sind manche Verhütungsmittel frühabtreibend oder eben nicht. Leider weist das deutsche Recht hier eine Widersprüchlichkeit auf: Laut Embryonenschutzgesetz Paragraf 8 gilt „bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an“ als Embryo, und damit als Mensch. Ab diesem Zeitpunkt kann ein solcher Mensch laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch bereits etwas erben (§ 1923 BGB (2)).
Stimmt es, dass manche Verhütungsmittel frühabtreibend wirken?
Wann beginnt das Menschsein? In dieser Frage ist dringend Aufklärung notwendig.
