Die Vertragsstaaten bemühen sich nach besten Kräften, die Anerkennung des Grundsatzes sicherzustellen, dass beide Elternteile gemeinsam für die Erziehung und Entwicklung des Kindes verantwortlich sind. Für die Erziehung und Entwicklung des Kindes sind in erster Linie die Eltern verantwortlich. Dabei ist das Wohl des Kindes ihr Grundanliegen.“ (Artikel 18, UN-Kinderrechtskonvention, Verantwortung für das Kindeswohl) Die UN-Kinderrechtskonvention formuliert sehr deutlich drei wichtige Anliegen: Erstens sollen sich beide Elternteile gemeinsam um die Erziehung der Kinder kümmern, zweitens sind in erster Linie die Eltern verantwortlich für die Erziehung und nicht eine Institution (außer in Notsituationen) und drittens muss das ...
Kinderbetreuung
Priorität Kindeswohl
Ob und ab wann Kinder fremdbetreut werden sollen, ist seit Jahrzehnten heftig in der – oft ideologisch geführten – Diskussion. Alternativen zur staatlichen Krippenbetreuung. Teil 3.