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Justizministerkonferenz: Missbrauch beim Selbstbestimmungsgesetz bekämpfen

Nachschärfung erwünscht: Nach dem Willen der Länder soll die Bundesregierung umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag zur Reform des Selbstbestimmungsgesetzes vorlegen.
FOTOMONTAGE Selbstbestimmungsgesetz
Foto: IMAGO/Christian Ohde (www.imago-images.de) | Noch keine zwei Jahre alt, schon soll die Reform her: das Selbstbestimmungsgesetz zieht weiterhin Kritik auf sich.

Die Justizministerkonferenz verlangt Nachschärfungen beim Selbstbestimmungsgesetz (SBGG), das seit 1. November 2024 in Kraft ist. Für den Umgang mit offenkundigem Missbrauch bei der rechtlichen Anerkennung der geschlechtlichen Identität solle die Bundesregierung umgehend einen Gesetzgebungsvorschlag vorlegen. Auf der Frühjahrskonferenz der Justizminister in Hamburg fand ein Antrag der Bundesländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eine Mehrheit, der Maßnahmen gegen eine missbräuchliche Änderung des Geschlechtseintrags fordert. Grundsätzlich leiste das Selbstbestimmungsgesetz einen „wertvollen Beitrag dazu, dass Betroffene eine rechtliche Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität ohne stigmatisierende ...

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