Mit einem Paukenschlag beendete das deutsche Bundesverfassungsgericht in diesem Frühjahr mehrere Verfassungsbeschwerden meist junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019: Es stellte eine teilweise Verfassungswidrigkeit fest. Die Regelungen über die nationalen Klimaziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresimmissionsmengen seien insofern mit Grundrechten unvereinbar, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlten. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2022 nachbessern.
Bundesverfassungsgericht
Dauerbrenner Generationengerechtigkeit
Wie der Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neuen Schwung in eine alte Debatte bringen könnte.