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Dauerbrenner Generationengerechtigkeit

Wie der Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts neuen Schwung in eine alte Debatte bringen könnte.
2. Runde Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst
Foto: dpa | Für die Generationengerechtigkeit beim Klimaschutz mag es fünf vor zwölf sein, bei der Generationengerechtigkeit in den Sozialversicherungssystemen ist es jedenfalls mindestens fünf nach zwölf.

Mit einem Paukenschlag beendete das deutsche Bundesverfassungsgericht in diesem Frühjahr mehrere Verfassungsbeschwerden meist junger Menschen gegen das Klimaschutzgesetz (KSG) vom 12. Dezember 2019: Es stellte eine teilweise Verfassungswidrigkeit fest. Die Regelungen über die nationalen Klimaziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresimmissionsmengen seien insofern mit Grundrechten unvereinbar, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlten. Der Gesetzgeber muss nun bis Ende 2022 nachbessern.

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