Der Berliner Senat hat am Dienstag eine Bundesratsinitiative beschlossen, die eine Änderung des Grundgesetzes zum Ziel hat. Konkret geht es um Artikel 3 Absatz 3 Satz 1: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Dieser Absatz soll nun um den Begriff der „sexuellen Identität“ ergänzt werden.
Berlin strebt Grundgesetzänderung zu „sexueller Identität“ an
Der Vorstoß von Seiten der Senatorin Kiziltepe ist Teil eines Aktionsplans zur Durchsetzung geschlechtlicher Vielfalt. Die Zustimmung des ZDK dürfte gewiss sein.
