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Sylt-Urteil: Auch Rechte haben Rechte

Knapp ein Jahr nach dem Rassismus-Partyvideo-Skandal auf der Nordsee-Insel ist ein Urteil gefallen: Keine Volksverhetzung. Was wir aus dem Richterspruch lernen können.
Sylt im Juni 2024
Foto: IMAGO/dts Nachrichtenagentur (www.imago-images.de) | Kampen auf Sylt, Schleswig-Holstein, Deutschland, Juni 2024: An einem Dünenweg haben Unbekannte "Free Gigi" auf eine vergilbte Hinweistafel geschrieben, einige Wochen, nachdem Gäste auf einer Party in zu "L'Amour toujours" von Gigi D'Agostino "Deutschland den Deutschen - Ausländer raus" gesungen hatten. Das Lied war in der Folge auf zahlreichen Veranstaltungen verboten worden.

Der Arm des Gesetzes ist lang, aber auch langsam. Knapp ein Jahr hat es gedauert, bis ein Gericht feststellte, dass auf dem berüchtigten Sylt-Video („Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“) nichts zu sehen ist, was den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. „Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten“, heißt es in der Begründung.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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