Der Arm des Gesetzes ist lang, aber auch langsam. Knapp ein Jahr hat es gedauert, bis ein Gericht feststellte, dass auf dem berüchtigten Sylt-Video („Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“) nichts zu sehen ist, was den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt. „Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten“, heißt es in der Begründung.
Sylt-Urteil: Auch Rechte haben Rechte
Knapp ein Jahr nach dem Rassismus-Partyvideo-Skandal auf der Nordsee-Insel ist ein Urteil gefallen: Keine Volksverhetzung. Was wir aus dem Richterspruch lernen können.
