Ein Krimi hat sein glückliches Ende gefunden. Der deutsche Journalist Billy Six war am Montag in Frankfurt a.M. gelandet. Damit endete endgültig die Zeit der Unsicherheit nach Entlassung des in Venezuela für 119 Tage inhaftierten deutschen Journalisten. Billy Six war in Venezuela, um über Drogen- und Menschenhandel sowie die Massenflucht aus dem Land zu berichten. Zahlreiche Videos und Berichte hatte der freie Journalist seit 2017 aus Venezuela veröffentlicht. Verhaftet wurde er im November 2018 unter dem Vorwurf der Spionage, Rebellion und die Verletzung von Sicherheitszonen. Der Satz „Ende gut, alles gut“ trifft hier nicht zu.
Der Folgekrimi beginnt unmittelbar nach der Landung. Six erhebt schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung insbesondere gegen das Auswärtige Amt. „Die Bundesregierung und die Deutsche Botschaft wollten mich verrecken sehen“, sagt der Journalist direkt nach Ankunft in einem Video der „Jungen Freiheit“, welches noch am Flughafen gedreht wurde. In dem Video kündigte der sichtlich übermüdete Billy Six an, sich später genauer äußern zu wollen. Schon während der Haft hatte es Kritik am Verhalten deutscher Behörden gegeben. Während im Fall Denis Yücel die Bundesregierung öffentlich und hinter den Kulissen für die Freilassung aktiv war, hielt man sich im Fall Six bedeckt. Der Deutsche Journalisten-Verband meinte gar, Billy Six sei als politischer Aktivist und nicht als Journalist in Venezuela gewesen. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, räumte ein, es sei durchaus möglich, dass manche Personen, zum Teil auch Medien, eher zurückhaltend aufgrund der politischen Ausrichtung von Herrn Six beziehungsweise seinen Auftraggebern seien.
Am Dienstag fand in Berlin eine Pressekonferenz mit Billy Six und seinem Vater Edward Six statt. Hier erneuerte der Journalist seine Vorwürfe. Es habe, so Six, lediglich eine dürftige konsularische Betreuung stattgefunden. Eine Forderung nach Freilassung gegenüber der venezolanischen Regierung habe es nicht gegeben. Insgesamt nur vier Besuche von der deutschen Botschaft im Gefängnis hätten stattgefunden. Die Bundesregierung hätte sich in keiner Weise für ihn eingesetzt. Selbst seine Anwälte hätten seine in Deutschland lebenden Eltern für ihn organisiert. In einem Schreiben an den Vater des Journalisten hatte Bundesaußenminister Heiko Maas behauptet, es sei von der Bundesregierung die Freilassung von Billy Six gefordert worden. Ein Treffen mit dem Vater des Journalisten lehnte der Minister aus Zeitgründen ab.
Es wurde von Six und seinem Vater mit Nachdruck bestritten, dass es irgendeine Form von diplomatischem Schutz gegeben habe, wie es ansonsten für im Ausland inhaftierte Journalisten üblich ist. Edward Six kündigte daher eine Feststellungsklage gegen den Bundesaußenminister an. Bereits am Montag hatte Maria Adebahr, Sprecherin des Auswärtigen, der Darstellung des Journalisten widersprochen. Es habe im November vom deutschen Botschafter in Venezuela eine Forderung nach Freilassung und die Bitte um konsularische Betreuung gegeben. Kritischen Nachfragen wich Adebahr immer wieder mit dem Hinweis auf Persönlichkeitsschutzrechte aus. Die Umstände der Ausreise berichtete sie nur als Hintergrund, der von den anwesenden Journalisten nicht veröffentlicht werden darf. Damit gibt es bezüglich der Ausreise nur die Darstellung von Billy Six selber. Dieser war unter der Auflage, sich alle 15 Tage beim Gericht zu melden, freigelassen worden. Für die Freilassung habe sich nach Angaben der Familie der russische Außenminister eingesetzt. Ein Vertreter des Sebin, des politischen Geheimdienstes von Venezuela, sagte ihm bei seiner Freilassung, er solle das Land schnellstmöglich verlassen. Bei der Ausreise habe der Journalist wieder keine Unterstützung der Botschaft erhalten, obwohl wegen des fehlenden Einreisestempels im neu ausgestellten Pass Probleme bei der Ausreise zu erwarten waren. Six bekam Hilfe von einer venezolanischen Abgeordneten, die zufällig zugegen war. Das Fazit des Journalisten Billy Six ist ernüchternd. Es sei eine erschreckende Erkenntnis, dass man als Bürger der Bundesrepublik im Ausland nicht mehr sicher sein könne, dass der Staat sich im Notfall um einen kümmere.