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Nicht nur unnötig, sondern auch gefährlich

Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmenwechsel zulasten der Eltern. Ein Interview mit Arnd Uhle. Von Jürgen Liminski
Professor Arnd Uhle ist Richter des Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen
Foto: TU | Professor Arnd Uhle ist Richter des Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen und Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht.

Die Einführung von Kinderrechten in die Verfassung wäre ein Paradigmenwechsel zulasten der Eltern. Ein Interview mit Arnd Uhle Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sieht vor, Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern. Besteht dafür ein Erfordernis? Nein, ein solches Erfordernis besteht nicht. Es gibt keine verfassungsrechtliche Schutzlücke. Vielmehr schützt das Grundgesetz Kinder bereits heute in geradezu vorbildlicher Weise. Denn Kinder sind unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte. Das betont zu Recht auch das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten in seiner Judikatur. Der Erste Senat hat dies in einem jüngeren, aus dem ...

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