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Verfassungsschutz contra Pressefreiheit?

Nach dem Verbot von „Compact“ scheiterte die „Junge Welt“ mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz. Über eine Grundsatzdebatte jenseits des rechts-links-Schemas.
Compact Website
Foto: IMAGO/Michael Bihlmayer (www.imago-images.de) | Ein Bild aus der Vergangenheit: die Compact Website ist mittlerweile offline.

Die Debatte, die das Verbot der rechtsextremistischen Zeitschrift „Compact“ durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ausgelöst hat, hat auch ihr Gutes. Sie belegt nämlich, dass zumindest Teile der Öffentlichkeit dazu in der Lage sind, grundsätzliche Fragen auch grundsätzlich zu diskutieren und nicht alles dem rechts-links-Schema unterordnen. Dass so eine Diskussion mittlerweile nicht mehr nur mit Blick auf „Compact“ geführt wird, sondern sich ausgeweitet hat und nun die generelle Frage nach der Bedeutung der Pressefreiheit zum Thema hat, hängt mit einer linken Zeitung zusammen, die, wenn auch auf einem niedrigeren Level als die verbotene Zeitschrift, ebenfalls ihre Probleme mit dem Verfassungsschutz hat.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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