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Medien-ABC: P wie Presserat

Auf Grundlage des Pressekodex kontrolliert der Deutsche Presserat die „Vierte Macht“ im Staat, die Massenmedien.
Die „Vierte Macht“ im Staat
Foto: Britta Pedersen (dpa) | Die Pressefreiheit und einen ungehinderten Zugang zu Nachrichtenquellen schützen, über Beschwerden entscheiden und das Ansehen der deutschen Presse wahren: Der Deutsche Presserat ist als Kontrollinstanz für die „Vierte Macht“ im Staat, die Massenmedien, gedacht.

Im modernen freiheitlichen Rechtsstaat herrscht Gewaltenteilung und -kontrolle. Das Parlament (die Legislative) kontrolliert die Regierung und Verwaltung des Staates (die Exekutive), die Gerichte (die Judikative) weisen Legislative und Exekutive in ihre Schranken, wenden dabei aber nur die Gesetze an, die zuvor erlassen wurden – vom Gesetzgeber, von der Legislative, vom Parlament. So haben sich das John Locke und Charles de Secondat, Baron de Montesquieu vor 300 beziehungsweise 250 Jahren gedacht, so funktioniert das im Großen und Ganzen auch heute noch sehr gut.

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