Journalist ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung, im Gegensatz zu Rechtsanwalt, Amtsrichter oder Kardiologe. Es gilt der freie Zugang zum Journalismus aufgrund der Meinungs- und Pressefreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes. „Journalist/in“ – heute meint denn auch (fast) jede und jeder, sich so nennen zu können, und einen besseren Job zu machen als die professionellen Vertreter der Zunft. Der Bürgerjournalismus blüht. Einst als Ergänzung zur Lokalpresse gedacht, weil diese nicht über jedes Straßenfest und jeden Adventsbazar berichten kann, geben die Hobby-Schreiber längst auch zu den großen Themen der Politik, Wirtschaft und Gesellschaft ihre Kommentare zum Besten. Daneben gibt es die Blogger, die ...
Medien-ABC: J wie Journalist
Ein Journalist beteiligt sich „hauptberuflich an der Verbreitung und Veröffentlichung von Informationen, Meinungen und Unterhaltung durch Massenmedien“, so definiert der Deutsche Journalisten-Verband die Tätigkeit. Journalist – so darf sich jeder nennen, auch der, der aus dieser Definition herausfällt, weil er nicht „hauptberuflich“ oder in „Massenmedien“ publiziert. Von Josef Bordat
