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Archiv Inhalt Synodaler Weg und kirchliches Arbeitsrecht

Zusammenprall der Autonomien

Schafft sich das kirchliche Arbeitsrecht ab?
Bronze, Skulptur der Justitia mit Richtschwert und Waage vor dem Turm der Nikolaikirche, Römerberg, Frankfurt, Hessen, D
Foto: IMAGO/imageBROKER/Kurt Möbus (www.imago-images.de) | Bronze, Skulptur der Justitia mit Richtschwert und Waage vor dem Turm der Nikolaikirche, Römerberg, Frankfurt, Hessen, Deutschland, Europa *** Bronze, Sculpture the Justitia with executioner s sword and Balance before the Tower the Nikolai Church, Roemerberg, Frankfurt, Hesse, Germany, Europe Copyright: imageBROKER/KurtxMöbus iblkfm09000047.jpg Bitte beachten Sie die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Urheberrechtes hinsichtlich der Namensnennung des Fotografen im direkten Umfeld der Veröffentlichung

„Anders katholisch sein“ rief Bischof Georg Bätzing nach dem Ad-limina-Besuch der deutschen Oberhirten im November als ein Ziel aus. Im selben Monat verabschiedeten die Bischöfe eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die für fast alle Laien-Angestellten arbeitsrechtlich maßgeblich ist und nun noch jeweils einzeln in den Diözesen in Kraft gesetzt werden muss. Sie setzt das „anders katholisch sein“ in einem Ausmaß um, das Markus Graulich – maßgeblicher deutscher Kirchenrechtler in der vatikanischen Fachbehörde – die Frage stellen ließ, wozu es dann überhaupt noch eines eigenen kirchlichen Arbeitsrechtes bedürfe.

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