„Anders katholisch sein“ rief Bischof Georg Bätzing nach dem Ad-limina-Besuch der deutschen Oberhirten im November als ein Ziel aus. Im selben Monat verabschiedeten die Bischöfe eine neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes, die für fast alle Laien-Angestellten arbeitsrechtlich maßgeblich ist und nun noch jeweils einzeln in den Diözesen in Kraft gesetzt werden muss. Sie setzt das „anders katholisch sein“ in einem Ausmaß um, das Markus Graulich – maßgeblicher deutscher Kirchenrechtler in der vatikanischen Fachbehörde – die Frage stellen ließ, wozu es dann überhaupt noch eines eigenen kirchlichen Arbeitsrechtes bedürfe.
Synodaler Weg und kirchliches Arbeitsrecht
Zusammenprall der Autonomien
Schafft sich das kirchliche Arbeitsrecht ab?