Natürlich ist es das gute Recht der gescheiterten Kandidatin für ein Richteramt am Bundesverfassungsgericht, ihre Sicht auf ihre nicht erfolgte Wahl und den Rückzug ihrer Kandidatur zu schildern. Ob Frauke Brosius-Gersdorf damit wirklich gut beraten war, steht auf einem anderen Blatt. Da mögen Brosius-Gersdorf-Ultras ihre aggressive Abrechnung mit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, weiten Teilen der bürgerlichen Presse – allen voran der FAZ –, katholischen Bischöfen und Lebensrechtlern ruhig feiern.
Psychogramm einer Verwundeten
Falls es noch eines Beweises bedurfte, dass Frauke Brosius-Gersdorf für das höchste Richteramt im Staate ungeeignet ist, dann hat sie ihn mit „Wahl und Wahrheit“ selbst erbracht.
