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Der Hirte und der Wolf

Was dem evangelischen Pastor Olaf Latzel widerfahren ist, ist ein Lehrstück politisch korrekter Ruf- und Existenzvernichtung. Zwei Juristen haben seinen Fall aufgearbeitet.
St.-Martini-Kirche
Foto: Eckhard Stengel via www.imago-images.de (www.imago-images.de) | Das Resultat eines nächtlichen Farbanschlags auf die evangelische St.-Martini-Kirche in Bremen im März 2021. Gegenstand des Hasses ist der Gemeindepastor Olaf Latzel.

In „Der Fall Latzel. Ein Rufmord mit Hilfe der Justiz“ analysieren die Juristen David Wengenroth und Felix Böllmann eine Zäsur der deutschen Rechtsgeschichte: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik wurde ein Geistlicher wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB) verurteilt, als Bremer Amtsrichter am 25. November 2020 befanden, dass der Bremer Pastor Olaf Latzel gegen „Menschen, die in Bezug auf ihre Geschlechtsidentität und/oder sexuelle Orientierung von der angeblich allein richtigen zweigeschlechtlichen und heterosexuellen Norm abweichen“ zum Hass aufgestachelt und ihre Menschenwürde verletzt hätte. Zwar wurde Latzel am 20. Mai 2022 vom Landgericht Bremen von allen Vorwürfen freigesprochen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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