Zwischen der Kirche und den Freimaurern besteht eine eigenartige Verbindung, fast, als ob man voneinander nicht lassen könne. Mehr von Seiten der geheimen Bruderschaft als von der der Kirche wurden Annäherungsversuche unternommen, die in der Nachkonzilszeit zu einer kurzen, aber intensiven Periode institutionalisierter Gespräche führten, als deren sichtbares Ergebnis die Nicht-Mehr-Erwähnung der Freimaurer im Strafrechtsteil des kirchlichen Gesetzbuches „Codex Iuris Canonici“ festzuhalten ist.
Annäherung an die Logen?
Wenn man die Kirche fragt, sind der katholische Glaube und die Freimaurerei unvereinbar. Doch der Priester Michael Heinrich Weninger sieht das anders.
