Politische Parteien sind laut Parteiengesetz Vereinigungen von Bürgern, „die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluss nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen“. Dass Abgeordnete in den Parlamenten als Volksvertreter sitzen, ist klar. Was aber vertreten sie? An der Willensbildung mitzuwirken, damit tun sich die etablierten Parteien immer schwerer. Die FDP-Spitze lieferte unlängst den Beweis, was sie von innerparteilicher Demokratie hält: Nichts. Als mit der nötigen Anzahl von Unterschriften durchgesetzt wurde, dass ein Mitgliederentscheid zum Europäischen Stabilitätsmechanismus, dem ...
Bürgerrechte im Blick: Bürger, übernehmt die Parteien!
Die Autorin war in der DDR eine führende Bürgerrechtlerin, die couragiert für den mündigen Bürger eintrat. Wenn auch die DDR längst nicht mehr existiert, so ist das selbstbestimmte und politische Engagement des Bürgers auch heute noch vielfältigen, oft mehr subtilen Bedrohungen ausgesetzt. Darüber schreibt an dieser Stelle einmal im Monat die Historikerin und Philosophin in einer eigenen Kolumne. Von Vera Lengsfeld
