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Ins rechte Bild gesetzt

Mit der neuen Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) drohte sich die Rechtslage im Bereich Digitalfotografie zu verkomplizieren. Doch bei genauer Betrachtung lösen sich viele Befürchtungen in Luft auf. Entscheidend ist der Zweck der Bilderstellung. Von Peter Winnemöller
Wolken am Dom
Foto: dpa | Datenschutz hin oder her: Den Himmel über dem Kölner Dom zu fotografieren, bleibt auch mit der neuen DSGVO erlaubt.

Das Ende der Fotografie sahen viele voraus. Damit man das richtig versteht: Digitalfotografie. Keine Digitale Spiegelreflex oder Kompaktkamera und erst recht keine Fotos mit dem Smartphone mehr. Am 25. Mai 2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) unmittelbar anwendbar. Einen Tag später in Köln auf der Domplatte merkte man davon nichts! Rein gar nichts! Die Menschen machten weiter ihre Selfies, fotografierten den Dom, ihre Freunde und was man heute so digital als Bild auf den Chip bannt. Man hatte gar nicht den Eindruck, das es jemanden störte oder sich jemand darüber echauffierte, immerhin war es doch ein massenhaftes illegales Treiben, glaubte man den Gazetten und Portalen mit ihren Panikartikeln. Doch war es oder ist ...

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