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Völkerrecht und Menschenrechte – (k)ein westliches Konstrukt

Die Vereinten Nationen sind kein Weltgesetzgeber. Das Völkerrecht muss immer wieder mit unterschiedlichen Kulturen und Gesellschaftssystemen einzelner Länder in Abstimmung gebracht werden.
Die Vereinten Nationen mit Sitz in New York sind zur Durchsetzung des Völkerrechts auf die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten angewiesen.
Foto: IMAGO/Valery Sharifulin (www.imago-images.de) | Die Vereinten Nationen mit Sitz in New York sind zur Durchsetzung des Völkerrechts auf die Rechtsordnung der Mitgliedstaaten angewiesen.

Das heutige Völkerrecht hat vielfältige Ursprünge, die sich nicht leicht auf eine Kurzformel zurückführen lassen. In erster Linie regelt das Völkerrecht die gegenseitigen Rechtsverhältnisse zwischen den Staaten als Hoheitsträgern, die seit jeher bestimmter Regeln bedurften, um friedlich miteinander auszukommen. In den unterschiedlichen Weltregionen sind solche Regelwerke in Abhängigkeit von den äußeren Verhältnissen zu unterschiedlichen Zeiten entstanden. Über Jahrhunderte hat man in Europa geglaubt, dass bei uns die Grundlagen für das weltumspannende Völkerrecht gelegt worden seien. Demgemäß wurde bis in das 19.

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