1995 erklärte der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Karl Lehmann zur Abtreibungsgesetzgebung in Deutschland: „Wir werden uns mit der bestehenden Gesetzgebung nicht abfinden. Für uns ist das Leben heilig, das geborene wie das ungeborene.“ 1999 beteuerte er dasselbe im Namen aller Bischöfe noch einmal: „Die deutschen Bischöfe haben stets erklärt – schon seit den 70er Jahren –, dass sie sich mit den nach ihrer Meinung unzureichenden Gesetzen nicht abfinden werden.“ Paragraf 218: Ein „guter Kompromiss"? Diese Zeiten sind vorbei. Der gegenwärtige Vorsitzende hat sich mit der geltenden Gesetzeslage nicht nur abgefunden, sondern lobt sie sogar: „Heute haben wir mit dem ...
Verdunkelung des kirchlichen Zeugnisses
Wer das Lebensrecht des ungeborenen Kindes einer Güterabwägung unterwirft, macht die Rede von dessen unantastbarer Würde zur Farce.
