Kunst soll die Gefühle der Gläubigen nicht achten. Mit diesem Statement der Jury ging das sogenannte „Glaubenstribunal“ der Wiener Festwochen am Sonntag zu Ende. Einstimmig forderte das vierköpfige Gremium die Streichung des Blasphemie-Paragrafen aus dem österreichischen Strafrecht. Verboten werden solle dagegen jeder Versuch, eine fundamentalistische Ordnung einzuführen. Der Anwalt Wolfgang Kaleck, der das Tribunal drei Tage lang leitete, bilanzierte, selbstverständlich müsse der Blasphemie-Paragraf abgeschafft werden, „dazu ist allerdings Mobilisierung nötig“. Angesichts der Vorredner wie der Zusammensetzung der „Jury“ waren diese Statements für niemanden überraschend.
Neandertaler mit Narrenfreiheit
Das „Glaubenstribunal“ der Wiener Festwochen endet mit einem Bekenntnis zur Blasphemie als Freiheit der Kunst, die Gefühle von Gläubigen zu missachten.
