Wer zukünftig alte Sendungen von Otto Waalkes („Otto-Show“) oder Harald Schmidt („Schmidteinander“) in der Mediathek des „WDR“ genießen möchte, wird auf einen Warnhinweis stoßen: „Das folgende Programm wird, als Bestandteil der Fernsehgeschichte, in seiner ursprünglichen Form gezeigt. Es enthält Passagen, die heute als diskriminierend betrachtet werden.“ „Disclaimer“ nennt man so etwas in der Fachsprache. Er dient dazu, sich rechtlich vom Inhalt zu distanzieren. Man will nicht haftbar gemacht werden. Der nächste Schritt wäre dann, derartige historische Sendungen ganz aus dem medialen Vorrats-Programm zu streichen, sie zu „canceln“, weil sich der Inhalt trotz Warn- ...
Leitartikel
Für alle oder gar nicht
Lange haben sich verschiedene kirchliche Milieus gegenseitig zu canceln versucht. Nun zahlen sie zusammen die Rechnung. Gibt es einen Ausweg?