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Die Meinungsfreiheit wird bekämpft

Das Recht, sich frei zu äußern, kann nicht absolut sein. Derzeit ziehen aber auch Gerichte die Grenzen des Sagbaren immer enger. Das ist gefährlich.
Artikel 5 GG: Meinungsfreiheit
Foto: Thomas Trutschel/photothek.net (imago stock&people) | Das Grundgesetz verbürgt die Meinungsfreiheit. Doch wie weit geht sie?

Das Recht, sich frei zu äußern, kann nicht absolut sein. Derzeit ziehen aber auch Gerichte die Grenzen des Sagbaren immer enger. Das ist gefährlich.Wer gründlich über das Thema Freiheit nachdenkt, der wird zu der Einsicht gelangen, dass Freiheit mehr ist als Unabhängigkeit, Laissez-faire oder Schrankenlosigkeit. Vielmehr ist eine inhaltlich gesättigte Freiheit, die für den Einzelnen sinnstiftend und erfüllend ist, immer an die Wahrheit und das Gute gebunden. Von Lord Acton stammt der Ausspruch, Freiheit sei „nicht die Macht, zu tun, was wir wollen, sondern das Recht, tun zu können, was wir sollen“.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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