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Der Einzelne und die Gemeinschaft

Der Einzelne war wichtig bei der Konstituierung der Idee der Menschenrechte. Doch diese Rechte entwickeln sich, sind dynamisch. Kollektive Ziele sind stets kritisch zu prüfen. Von Josef Bordat
Hans Joas sieht die Geschichte der Menschenrechte als „eine Geschichte der Sakralisierung der Person“.
Foto: IN | Hans Joas sieht die Geschichte der Menschenrechte als „eine Geschichte der Sakralisierung der Person“. Damit hat die Kirche als gut erprobte Gemeinschaft der Heiligen kein Problem. Die religiöse Ursprungsbedeutung dieser Rechte liegt für Christen auf der Hand.

Wieviel Gemeinschaft soll es sein? Und wieviel Individuum? Wo sollten dem Individualismus Grenzen gesetzt werden? Und wann kippt der Gemeinsinn in einen freiheitsberaubenden Kollektivismus? Diese und ähnliche Fragestellungen bestimmten seit 2500 Jahren das Nachdenken über das rechte Verhältnis von Einzelnem und Gemeinschaft, Individuum und Kollektiv, Bürger und Staat. Die Betrachtung der wechselseitigen Beeinflussung und die Rechtfertigung ihres Ausmaßes, insbesondere ihrer Begrenzung, bestimmen auch gegenwärtig den sozialphilosophischen Diskurs.

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