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Den Sachsen den Spiegel vorgehalten

Der lange Arm des Rechts: Erst vor 125 Jahren wurde der „Sachsenspiegel“ offiziell abgelöst.
Aufsteller in Reppichau
Foto: IMAGO/Christian Schroedter (www.imago-images.de) | Zwei Schwerter sind genug: in Reppichau erinnern lebhafte Figuren an den Sachsenspiegel.

Am 1. Januar 1900 endete im Deutschen Kaiserreich offiziell die Rechtsprechung auf der Grundlage des historischen „Sachsenspiegels“. Er wurde durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Der „Sachsenspiegel“ gilt neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch als eines der ältesten Dokumente der deutschen Rechtsgeschichte und erlangte europäische Bedeutung. Auf seiner Grundlage wurde nicht nur im Deutschen Reich, sondern auch in anderen Ländern lange Zeit Recht gesprochen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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