Am 1. Januar 1900 endete im Deutschen Kaiserreich offiziell die Rechtsprechung auf der Grundlage des historischen „Sachsenspiegels“. Er wurde durch das Bürgerliche Gesetzbuch abgelöst. Der „Sachsenspiegel“ gilt neben dem Mühlhäuser Reichsrechtsbuch als eines der ältesten Dokumente der deutschen Rechtsgeschichte und erlangte europäische Bedeutung. Auf seiner Grundlage wurde nicht nur im Deutschen Reich, sondern auch in anderen Ländern lange Zeit Recht gesprochen.
Den Sachsen den Spiegel vorgehalten
Der lange Arm des Rechts: Erst vor 125 Jahren wurde der „Sachsenspiegel“ offiziell abgelöst.
