Eine Bundesregierung, die sich bildungspolitisch profilieren will, begibt sich verfassungsrechtlich und politisch immer auf?s Glatteis. Die neue Bundesregierung, die „Ampel“, hat sich von dieser Gefahr nicht beirren lassen. Zwar macht der Teil „Bildung“, soweit es um junge Menschen, also nicht um Erwachsenenbildung, geht, nur vier Seiten des 177 Seiten starken Koalitionsvertrages mit dem Titel aus: „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“. Vier von 177 Seiten, das sind rund 2,4 Prozent des Textes. Dafür aber geht die „Ampel“ umso vollmundiger zu Werke. Wörtlich: Wir legen „den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen“. In kleiner Münze geht es nicht im Kapitel V des Vertrages mit der Überschrift „Chancen für Kinder, starke Familien und beste Bildung ein Leben lang.“ Dafür will die Ampel gemeinsam mit den Ländern die öffentlichen Bildungsausgaben „deutlich“ steigern. Vor allem aber soll „jedes Kind die gleichen Chancen haben“. Ob hier Gleichheit am Start oder Gleichheit im Ergebnis gemeint ist, darüber kann man rätseln. Wer die Koalitionspartner und ihre Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte vor allem in den Ländern kennt, weiß, dass es wohl eher um Ergebnisgleichheit geht.
Verräterische Changengleichheit
Verräterisch ist denn im „Ampel“-Vertrag auch die Verwendung des Begriffs „Chancengleichheit“ und eben nicht des Prinzips „Chancengerechtigkeit“. Individuell gerecht verteilte Chancen, ja; aber Chancen sind nie gleich, weil Menschen unterschiedlich sind. Außerdem sind Chancen Chancen und keine Erfolgsgarantien. Schule ist auch keine Veranstaltung zur Herstellung von Gleichheit, sondern zur Förderung von individuellen Potenzialen. Das sollten sich so manche rote und grüne Bildungsexperten vergegenwärtigen, denn dort, wo sie politische Verantwortung trugen oder tragen, schneiden die Schulen und deren Schüler immer schwächer ab als in anderen Bundesländern.
Gehen wir ins Detail der vier Seiten: Dass man in der frühkindlichen Bildung das Programm „Sprach-Kitas“ weiterentwickeln will, ist sinnvoll, ja mehr als notwendig. Denn ein Hauptproblem bereits in den Grundschulen, sind die Kinder, die die Unterrichtssprache mit oder ohne Migrationshintergrund gar nicht oder nur rudimentär beherrschen. Ins Stocken aber gerät man bereits in einem der benachbarten Absätze: „Den fachlich fundierten Einsatz von digitalen Medien mit angemessener technischer Ausstattung in der frühkindlichen Bildung werden wir fördern …“ Wie bitte? Bildschirm, Edutainment statt Spracherwerb in der zwischenmenschlichen Kommunikation.
Ganztagsangebote offenbar wegen der Arbeit der Eltern
Überhaupt schwebt über dem gesamten „Ampel“-Vertrag nicht nur das Klima oder der Begriff „Klima“ (197 Mal), sondern die „Digitalisierung“ (über 200 Mal). Der „Digitalpakt Schule“ soll weiterentwickelt werden. Und zwar wie folgt: „Vor Ort werden wir Service-, Beratungs- und Vernetzungsangebote schaffen. Gemeinsam mit den Ländern werden wir einen Digitalpakt 2.0 für Schulen mit einer Laufzeit bis 2030 auf den Weg bringen.“ Und: wir wollen „Kompetenzzentren für digitales und digital gestütztes Unterrichten in Schule und Weiterbildung fördern und eine zentrale Anlaufstelle für das Lernen und Lehren in der digitalen Welt schaffen“. Und in welchem Rahmen soll das alles stattfinden? Von einer bestimmten Schulstruktur ist im „Ampel“-Vertrag wohlweislich nicht die Rede. Aber – auch wenn die vier Seiten wenig Platz bieten – viel von „Ganztag“. Bereits für die frühkindliche Bildung will man ein „bedarfsgerechtes Ganztagsangebot“. Warum bereits hier und dann später im schulischen Bereich? Der Kinder wegen offenbar nicht, sondern der Eltern wegen. Wörtlich heißt es: „Wir unterstützen Eltern dabei, Erwerbs- und Sorgearbeit gerechter untereinander aufzuteilen …“ Außerdem will man sich über die „Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbildung und -betreuung und der qualitativen Weiterentwicklung verständigen.“ Wieder ein Schritt in Richtung Verstaatlichung von Erziehung!
Roter sozialpolitischer Faden
Als „roter Faden“ zieht sich ansonsten die Vorstellung durch das „Ampel“-Programm, Bildungspolitik als Sozialpolitik zu definieren. Ein nicht näher definiertes „Startchancen-Programm“ soll für „bessere Bildungschancen unabhängig von der sozialen Lage ihrer Eltern“ sorgen. Dazu wörtlich: „Wir werden mehr als 4 000 allgemein- und berufsbildende Schulen mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Schülerinnen und Schüler besonders stärken … Dazu wollen wir diese Schulen mit einem Investitionsprogramm für moderne, klimagerechte, barrierefreie Schulen mit einer zeitgemäßen Lernumgebung und Kreativlaboren unterstützen. Wir stellen diesen Schulen ein Chancenbudget zur freien Verfügung …“ Über dieses Programm hinaus sollen weitere bis zu 4 000 Schulen in benachteiligten Regionen und Quartieren gezielt und dauerhaft mit zusätzlichen Stellen für schulische Sozialarbeit unterstützt werden. Wie gesagt: Bildungspolitik als Sozialpolitik!
Und dann soll es – wieder einmal – eine Debatte um den Bildungsföderalismus gehen. Schließlich sind ja alle drei „Ampelisten“ anfällig für mehr Zentralismus. Man will einen „Föderalismusdialog“ der Gestalt: „Wir streben eine engere, zielgenauere und verbindliche Kooperation aller Ebenen an (Kooperationsgebot).“ Gebot! Es soll eine neue Kultur in der Bildungszusammenarbeit geben.
„Gespräche über eine Grundgesetzänderung“
Zu diesem Zweck will man einen „Bildungsgipfel“ einberufen, auf dem sich Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über neue Formen der Zusammenarbeit und gemeinsame ambitionierte Bildungsziele verständigen. Und dann auch noch: „Soweit erforderlich, bieten wir Gespräche über eine Grundgesetzänderung an.“ Dass hier zentralistische Begehrlichkeiten vorliegen, erkennt man an einem Passus des „Ampel“-Vertrages: dem Unterkapitel „Fortbildung für Lehrerinnen und Lehrer“. Man will eine „gemeinsame Koordinierungsstelle Lehrkräftefortbildung, auch zur „Qualifikation von Schulleitungen“. Ist dies der Einstieg in eine Personalhoheit des Bundes für Lehrer? Welche Handschrift trägt das Bildungs-Kapitel? Das ist schwer auszumachen. Am ehesten atmet dieses Kapitel rot-grüne Luft. Und die FDP, hat sie Spuren hinterlassen? Zumal die „Liberalen“ ja erstmals wieder seit den Jahren 1987 bis 1994 (damals mit Möllemann, Ortleb und Laermann) das Bundesbildungsministerium führen dürfen.
Schauen wir uns das FDP-Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 an: Es trägt den Titel „Nie gab es mehr zu tun“, und es ist 68 Seiten stark, das Kapitel „Bildung der Zukunft – Chancen für Aufstieg und Selbstbestimmung“ macht inklusive berufliche Bildung sowie Hochschule und Forschung vier Seiten aus. Aber was davon hat Eingang in die „Ampel“-Vertrag gefunden? Wenig! Auf Linie mit den zwei anderen Koalitionären ist man in der Absicht, den Föderalismus zu stürzen und mehr Zentralismus zu etablieren. Zum Beispiel bei der Lehrerbildung. Von „Talentschulen“ schwärmt man und von einem „German-Dream-Zuschuss“ für Kinder mit niedrigem sozioökonomischen Status. Auch das passt zu Rot-Grün.
„MakerSpaces“ an 1 000 Schulen
Und sonst? Man schwärmt von „MakerSpaces“ an 1 000 Schulen zur Förderung des Umgangs mit digitalen Medien. Und von „Learning Analytics“, die an Schulen auf digitalem Weg zur Individualisierung des Lernens beitragen sollen. Nun, immerhin haben diese Protzbegriffe keinen Eingang in den „Ampel“-Vertrag gefunden. Ebenso wenig wie die FDP-Forderung, qua Staatsvertrag einen Prozentpunkt des bestehenden Mehrwertsteueraufkommens in Bildung zu investieren. Das wären 2,5 Milliarden, die angesichts eines Bildungsvolumens der öffentlichen Hand von jährlich rund 160 Milliarden das „Kraut auch nicht fett machen“.
Nun harren wir mal des Agierens der neuen Bundesministerin für Bildung und Forschung von der FDP: Es ist Bettina Stark-Watzinger (53). Die Volkswirtin ist seit 2017 MdB und seit März 2021 Vorsitzende der hessischen FDP. Als Bildungspolitikerin ist sie bislang nicht aufgefallen. Und auch seit ihrer Ernennung vom 8. Dezember 2021 zur Bundesministerin hat man von ihr außer ein paar Anmerkungen zum BAFÖG nichts vernommen. In Zeiten, in denen Klima, Corona und Ukraine die Tagesordnung bestimmen, fällt das nicht auf.
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