Vor 40 Jahren veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre die Erklärung „Christi Ecclesia a Deo“ über einige theologische Meinungen Hans Küngs. Im Vorfeld führte die Kongregation für die Glaubenslehre mit Küng seit 1970 Lehrgespräche über sein Werk „Die Kirche“ (1968) und eröffnete aufgrund seines Buchs „Unfehlbar? – eine Anfrage“ ein Lehrverfahren, an das sich eine Erklärung der Kongregation für die Glaubenslehre anschloss. Bereits 1977 wiesen die Deutschen Bischöfe explizit in zwei Erklärungen die von der Tradition abweichenden Ansichten Küngs in Bezug auf die Trinitätslehre, Christologie, Ekklesiologie und die Mariologie zurück. Mit der von Johannes Paul II.
Würzburg
Ukas gegen Küng
Karl-Heinz Menke sieht Aktualität der Lehrverurteilung vor 40 Jahren.