Der Erzbischof von Bamberg sowie die Bischöfe von Fulda und Hildesheim haben die Sonntagspflicht wieder in Kraft gesetzt, verweisen aber darauf, dass gemäß geltendem Kirchenrecht bei gesundheitlicher Gefährdung oder wenn die Möglichkeit zur Teilnahme vor Ort nicht besteht, kein Gottesdienst besucht werden muss. In den meisten Bistümern wurde die generelle Dispens jedoch beibehalten. Das ist verwunderlich. Denn eigentlich ist der Codex Iuris Canonici in dieser Frage vollkommen klar. Kanon 1248 § 2 sieht vor, dass die Gläubigen sich „eine entsprechende Zeit lang dem persönlichen Gebet oder dem Gebet in der Familie oder gegebenenfalls im Familienkreis widmen“, wenn aus einem „schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer ...
Würzburg
Kommentar: Sonntagspflicht oder Dispens vom Kirchengebot?
Wer sich dieser Tage die Frage stellt, ob die Sonntagspflicht, von der im Zuge der Corona-Pandemie in zahlreichen Diözesen dispensiert wurde, inzwischen wieder gilt, erhält je nach Wohnort drei unterschiedliche Antworten.