MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt München

Kirchenrechtler Güthoff zu Segnungsfeiern: Verstöße, kein Schisma

Der Münchner Kirchenrechtler Elmar Güthoff hält eine strafrechtliche Klärung der Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare für nicht möglich.
Segnungsgottesdienst für Liebende
Foto: Rudolf Wichert (KNA) | Priester Christian Olding segnet ein homosexuelles Paar und hält ihre Hände beim Segnungsgottesdienst "Liebe gewinnt" in der Kirche Sankt Martin in Geldern am 6. Mai 2021.

Herr Professor Güthoff, der frühere Vorsitzende der Italienischen Bischofskonferenz, Kardinal Camillo Ruini, geht davon aus, dass von den Segnungsfeiern am 10. Mai die Gefahr eines Schismas ausgeht. Wie begründet ist diese Einschätzung? Lassen Sie mich zunächst bitte klarstellen, dass es hier ausschließlich um die Segnung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften geht, die von der Kongregation für die Glaubenslehre verboten, aber am vergangenen Wochenende gleichwohl vorgenommen wurden. Es geht nicht um die Segnung von Personen, denn die ist grundsätzlich möglich. Es geht auch nicht um die Frage der kirchlichen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Die von der Kongregation für die Glaubenslehre angeführten Gründe des Verbotes ...

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Gratis-Abo
(Print)
0,00 €
für 3 Wochen
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht