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Kirche mit Kompetenzmangel

Bei der Missbrauchsaufarbeitung gibt es systemische Hürden. Die Aufarbeitung komplexer strafrechtliche Zusammenhänge bedarf einer juristischen Kompetenz, die über Kenntnisse im kanonischen Recht weit hinausgeht. Ein Kommentar.
Missbrauchsaufklärung im Erzbistum Berlin
Foto: Annette Riedl (dpa) | Die Berliner Situation zeigt die unterschiedliche Sichtweise auf ein Missbrauchsgutachten.

Die Aufklärung der Missbrauchsstraftaten in der Kirche bleibt eine unendliche Geschichte. Während einige Bistümer Kommissionen oder Betroffenenbeiräte zu installieren, die ihren Beitrag zur Aufklärung leisten sollen, suchen andere Diözesen auf der Basis von Gutachten nach Lösungen. Dann gibt es den Streit, welche Gutachten geeigneter sind, bei der Aufklärung der Straftaten zu helfen, Vertuschungshandlungen und handwerkliche Fehler zu benennen, um das in der Zukunft zu vermeiden. Genügt es da, lediglich juristische Verantwortlichkeiten benennen, oder ist es erforderlich, gleichzeitig moralische Bewertungen vornehmen?

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