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Karlsruhe locuta, causa finita?

Klagen gegen das Gottesdienstverbot sind gescheitert. Doch ein genauer Blick auf die Begründung eröffnet Spielräume.
Klage gegen Gottesdienstverbote
Foto: Andreas Arnold (dpa) | Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Erlaubnis von Gottesdiensten an Ostern wurde von Karlsruhe abgelehnt. Im Bild: Der Vollzugsdienst der Stadt Speyer fährt vor dem Dom Streife.

Verwaltungsgericht, Oberlandesgericht, zuletzt Bundesverfassungsgericht. Gerald Goesche, der Propst des Instituts Sankt Philipp Neri in Berlin, ging durch drei Instanzen. Sein Anliegen: an Ostern die Messe zelebrieren zu dürfen. Mit maximal 50 Personen und genügend Sicherheitsabstand. In Sankt Afra, der Kirche des Instituts, sei man sicherer als im Supermarkt, so Goesche. Der Staatsrechtler Christian Hillgruber sah gute Chancen für eine Klage vor dem höchsten Gericht der Republik. Ein Totalverbot von Gottesdiensten hielt er für "schwer verfassungskonform".

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