„Das Erzbistum Köln wird eine von ihm selbst in Auftrag gegebene Studie zum Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsfällen in den Jahren 1975 bis 2018 nicht veröffentlichen“ (Diözesane Pressestelle 30.10.2020). Die genannte Untersuchung war vom Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki bei einer Münchner Kanzlei in Auftrag gegeben worden. Der Frankfurter Jurist Matthias Jahn hatte sie kritisiert: Das Gutachten sei „nicht gerichtsfest“ und „im Ganzen misslungen“. Nun ist der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke von Kardinal Woelki damit betreut, bis Mitte März ein neues Gutachten zu erstellen.
Die Notiz hat quer durch die Bundesrepublik ein lautes und signifikantes Echo. Aus der Vielzahl nur zwei Aufschreie:
- In „Die Zeit“ online (30. 10.) bezeichnet Kirchenrechtler Thomas Schüller, Münster, diese Entscheidung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki, das Missbrauchsgutachten nicht zu veröffentlichen, als „Super-Gau für das Erzbistum Köln und alle involvierten Beteiligten“. Seine Neuerstellung und spätere Vorstellung wird im Protest nicht ersichtlich.
- Das Berliner Familienministerium in der Person von Johannes-Wilhelm Rörig, Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, meldet sich zu Wort. Kardinal Woelki habe einen massiven Fehler begangen, unliebsame Nachrichten unter Verschluss zu halten. Es stehe „der Verdacht erneuter Vertuschung im Raum“ („Tagesspiegel“ 23.11.2020).
Am 10.12.2020 lieferte ein Zeitungsbericht neuen Zündstoff: Ein Düsseldorfer Pfarrer habe in den 1970er-Jahren ein Kindergartenkind schwer sexuell missbraucht. Als Weihbischof in der Erzdiözese müsse der jetzige Kardinal Woelki seit 2011 darum wissen. Nach seinem Amtsantritt 2014 habe er diesen Fall nicht nach Rom gemeldet, wie das Kirchenrecht es gebiete. Öffentliche Medien bezichtigen ihn erneut der Vertuschung, auch wenn die Diözese erklärt: Der Pfarrer sei seinerzeit gar nicht vernehmungsfähig gewesen sei. Ein zweiter Schlaganfall und eine fortgeschrittene Demenz hätten eine Konfrontation zur Aufklärung unmöglich gemacht. Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, Thomas Sternberg, sprach von einem möglichen Fehlverhalten des Erzbischofs und forderte ein rechtsstaatliches Verfahren (12.12.2020).
Der nüchterne Beobachter registriert: Ein Fall aus den 1970er Jahren; für Kardinal Woelki soll es bei der Bestellung für Köln nichts Dringlicheres geben, als das Archiv zu bearbeiten; die angemahnte vatikanische Meldepflicht für Missbrauchsfälle stammt aus dem Jahr 2019. Es ist bezeichnend, dass Journalisten zur Diskreditierung des Kardinals nun selbst das Kirchenrecht bemühen.
Die Katholische Kirche trifft nach dem Skandal der Pädophilie ein neuer Verruf. Empört schallt es fast täglich den verantwortlichen Bischöfen und dem Papst entgegen: „Ross und Reiter eurer beschämenden Verbrechen müssen ans Licht! Hört endlich auf zu vertuschen!“ Die Glaubensgemeinschaft muss endlich ihre Eigenverantwortung aufgeben. Schon lange heißt es: „Würden das Vertuschen von Sexualstraftaten und das Weitermachenlassen nicht erheblich erschwert, wenn dieses Offizialdelikt mit einer Anzeigenpflicht verbunden wäre? …Müsste der Vatikan nicht unmissverständlich anordnen, dass bei begründetem Verdacht stets die staatlichen Ermittlungsbehörden einzuschalten sind, egal, ob in einem Land Anzeigenpflicht besteht oder nicht?“ (FAZ vom 14.04.2010). Jede der 27 Diözese soll nun einzeln an den Pranger gestellt werden. Einmal wird der Vorwurf verbreitet, das Problem übersteige die Selbstreinigungskraft der Kirche. Abwertender ist noch das Wort „Vertuschung“ in den Medien, das zunehmend die Runde macht. Es ist zum Kampfbegriff geworden gegen den kirchlichen Umgang mit Ärgernissen. Genau gelesen meint ja Vertuschung „Strafvereitelung“. Prominente in Gesellschaft und Politik maßregeln die verantwortlichen Bischöfe. Ihr Richterspruch: Weil wir Unabhängigen und die Allgemeinheit nicht alle Fehltritte nachprüfen dürfen, werdet ihr straffällig (§ 258 StGB).
Zur Prüfung medialer Empörung
Der öffentliche Druck auf die geweihten Hirten der Kirche wächst, sich kirchenfremden Händen anzuvertrauen. Die institutionelle und organisatorische Trennung von Staat und Kirche, wie sie das „Grundgesetz der Bundesrepublik“ zusichert (Art 140), steht auf dem Spiel. Eine Prüfung kirchlicher Eigenständigkeit steht an.
Justizirrtum
Die Bischöfe machten schon bei ihrer Zusammenarbeit mit dem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen keine gute Erfahrung (Januar 2013), als sie die ersten Schritte zur Bewältigung der Pädophilie taten. - Später wurde am 30.01.2020 Kardinal Philippe Barbarin vom Berufungsgericht von Lyon freigesprochen. Er war zunächst verurteilt worden, weil er um sexuelle Gewalt durch seine Priestern gegen Minderjährige gewusst hätte, ohne sie anzuzeigen. - Am 06.05.2020 verkündete vor dem Obersten Gerichts in Brisbane die Vorsitzende Richterin Stefanie Kiefel den Freispruch von Kardinal George Pell. Er hatte 400 Tage in einem Hochsicherheitstrakt in Haft gesessen. Begründung der Revision: Die Geschworenen hätten in dem Prozess gegen Pell begründete Zweifel an seiner Schuld haben müssen, die Beweislage sei zu dürftig gewesen.
Diese und andere Gerichtsprozesse lösten bei Betroffenen und unter Gläubigen ebenso Schmerz wie Verwirrung aus. Es ist – gelinde gesagt – naiv, die weltliche Rechtsprechung für perfekter zu halten als die der Kirche.
Hermeneutik und Forensik
H. G. Gadamer schrieb in seiner epochalen Untersuchung zum rechten Verstehen von Vergangenem („Wahrheit und Methode“, Tübingen 1965): In überlieferten Texten und Begebenheiten würde ein Stück Vergangenheit erkennbar. Es sei freilich gleichgültig, ob das vom Autor Gemeinte unserer Einsicht heute entspräche. Wir hätten vielmehr alle Voreingenommenheit auszuschalten und von allen Vorurteilen, die wir heute in der Sache hätten, abzusehen (169f.).
Zurückliegende Taten und Urteile findet demnach nur im jeweiligen zeitlichen Kontext ihrer Akteure die korrekte Bewertung. Das gilt auch für die Entscheidungen der geweihten Hirten im Feld der Pädophilie. Es ist irrig und ungerecht, ihre Einschätzungen und Beschlüsse nicht in ihrem geschichtlichen Umfeld, sondern nach neuester Kenntnis zu werten. Ein summarischer Rückblick auf kirchlichen Umgang mit der Pädophilie missachtet genau diesen Faktor; eindrucksvolle Statistik, die viele Jahre pauschal zusammenfasst, ist forensisch falsch. Denn Forensik hat die aktuell relevanten empirischen Daten zu beachten. Etwa die der forensischen Psychiatrie. Sie befasst sich kontextuell mit der Schuldfähigkeit und der Einschätzung des Gefährlichkeitsgrades von Straftätern sowie deren Behandlung.
Humanwissenschaft
Kirche versteht sich als Gemeinschaft. Sie setzt auf das Erleben der Verbundenheit all ihrer Mitglieder. Zu dieser Verwiesenheit zählt auch ein gegenseitiges Schutzgefühl. Max Scheler nennt es die Scham, die Menschen einander schulden. Jeder von uns weiß um sie für seine eigene Person, für seine Familie, für die, die ihm teuer sind. Ohne Scham zerstört sich die Selbstachtung. Ein anderer Philosoph, John Rawls, nennt solche Selbstachtung das „vielleicht das wichtigste unter den primären Gütern“. Es leuchtet ein, dass Bischöfe bei Verdächtigungen von Priestern nicht gleich das weltliche Gericht anriefen, um deren Selbstachtung nicht leichtfertig zu gefährden.
Gesellschaftsurteil und Erkenntniszuwachs
Der schon genannte H.G.Gadamer behandelt in seiner Hermeneutik auch das menschliche Alltagsempfinden. Er spricht von unserem common sense. Dieser werte „recht und unrecht, tunlich und untunlich“ (29). Er bilde sich aus dem freien Spiel unserer Erkenntniskräfte; er begründe Schicklichkeit und deren Gegenteil. Über Trends und Moden beeinflusst dies Gesellschaftsurteil alles menschliche Werten. Er darf somit auch für die Überlegungen zur Pädophilie nicht ausgeklammert werden. Wie stand es noch Ende des vergangenen Jahrhunderts um den common sense und wie beeinflusste er eventuell unsere Problematik?
Im Feld der Politik: So kann denn der gerechte Richter nicht davon absehen, dass über Pädophilie inzwischen viel gelernt worden ist. Etwa in der Partei der „Grünen“.
Einige Spuren:
- Die Landearbeitsgemeinschaft der „Grünen“ in NRW “Schwule und Päderasten” forderte 1985 die Abschaffung der Strafbarkeit gewaltfreier sexueller Handlungen mit Kindern. Das entsprechende Papier wurde auf der Landesdelegiertenkonferenz in Lüdenscheid mit 76 zu 53 Stimmen als Diskussionspapier akzeptiert (Idea Spektrum, 14. 4. 2010). Erst im April 1989 kehrt sich die Partei bei einer Sitzung im Haus Wittgenstein, Bonn, von ihrer Liberalität gegenüber pädophilen Positionen ab (Taz 17.09.2013).
- Das Landerziehungsheim „Odenwaldschule“ im hessischen Heppenheim galt lange als Vorzeigeinternat der Reformpädagogik. 1998 wurde bekannt, dass der damalige Schulleiter Gerold Becker in den 1970er bis in die 1980er Jahren viele Schüler sexuell missbraucht hatte. Nach der ehemaligen Präsidentin des Oberlandesgerichts Frankfurt Brigitte Tilmann wurden mindestens 132 Schüler zwischen 1965 und 1998 Opfer von Übergriffen durch Lehrer (Abschlussbericht vom 17. 12. 2010).
Hartmut von Hentig, Professor für Pädagogik, ist seit den 1960er Jahren einflussreicher Erziehungswissenschaftler und Publizist. Er war seit 1965 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der zu gründenden Universität Bielefeld und dort Ordinarius ab 1968. Er nannte sich „Freund“ des Leiters der Odenwaldschule Becker und inspirierte dessen „Pädagogik“. Zu seinem 95. Geburtstag feierte ihn wieder einmal „eine illustre Freundesschar um die ehemalige Familienministerin Rita Süssmuth“ (Die Welt 24.09.2020).
Oder medizinisch: Vor der Jahrhundertwende wurde unter Therapeuten vertreten, pädophile Veranlagung wäre umkehrbar. So jedenfalls berichtet der amerikanische Psychiater und Sexologe Fred S. Berlin bei einem Kongress in Dallas/Tex. (Januar 1999). So mögen damals Bischöfe wohl den Versicherungen reuiger Täter Glauben geschenkt haben. Spätere Forschungen der Spezialisten aber haben erwiesen, Pädophilie muss zwar therapiert werden, ist aber nicht heilbar. Dies Ergebnis konstatiert der Sexualwissenschaftler an der Berliner Charité Prof. Klaus M. Beier. Nach ihm ist Pädophilie unheilbar; ein Betroffener müsse in der Therapie lernen, das zu akzeptieren (Focus online 10.10.2020).
Erstes Fazit
Es darf nicht überraschen, dass sie erschreckende menschliche Destruktionskraft der Pädophilie der Kirche nicht immer vor Augen stand. Ein stupider Besserwisser kann geschichts-, kontext- und gedankenlos die Kirche der Vertuschung anklagen; er mag die Schlagzeilen auf seiner Seite haben, aber weder die ganze Wahrheit noch das Recht. Niemand wird zweifeln, dass die geweihten Bischöfe die Pädophilen wegen der himmelschreienden Sündhaftigkeit in camera caritatis spüren ließen. Auch wenn sie keine spektakulären rechtlichen Schritte einleiteten.
Glaube: der maßgebliche Unterschied
Verheerend an dem öffentlichen Kesseltreiben ist: Bei Bischöfen und unter Gläubigen schwindet die Einsicht in die vor Gott gegebene Letztverantwortung des kirchlichen Amtes für die Diözesen und Gemeinden. Es wächst der öffentliche Druck, kirchliche Kompetenz an kirchenfremde Instanzen abzugeben. Alle humane und spirituelle Diskretion, wie sie einer religiösen Gemeinschaft zusteht, würde verspielt.
Und vor allem: Gottes Wort bleibt auf der Strecke. Da ist zunächst die neutestamentliche Gemeindeordnung. Das Erste Evangelium hat eine Regel zur „Kirchenzucht“; es verweist den Übeltäter auf die Gemeinde und beansprucht das eigenständige Belangen solcher Glieder, die sich vergangen haben. (Mt 18, 15 – 18). Jemand mag einwenden, das sei geboten in einer Epoche, in der ethisches Verhalten der Glaubenden in stattlicher Gesetzgebung keineswegs aufging; für unser Problem hätten sich hingegen die Rechts-Kategorien heute einander angenähert. Doch wenn der Herr seiner Gemeinde eigene Rechtszuständigkeit einräumt, dann hat sein Wort kein Verfallsdatum. Mehr noch: Es lässt uns erkennen, dass solche Vergehen nicht nur nach irdischer Gerechtigkeit rufen. Denn sie haben eine sündhafte Implikation, die eine staatliche Instanz unbeachtet lässt. Sie blendet das für den Glauben Belangreichste aus: ihr Gewicht „im Himmel“, d. h. vor Gott.
Eine Abgrenzung der katholischen Glaubensgemeinschaft von den Weltinstanzen ist demnach unverzichtbar. Sie wird nachdrücklich beim Apostel Paulus eingeklagt. Er schreibt an die Gemeinde in Korinth: „Wagt es einer von euch, der mir einen anderen einen Rechtsstreit hat, vor das Gericht der Ungerechten zu gehen statt zu den Heiligen?“ (1 Kor 6, 1-8).
Selbstredend hat der Völkerapostel die staatliche Gesetzgebung geachtet und zu befolgen gelehrt (Röm 13). Aber er wehrt sich entschieden dagegen, dass Christen für ihre eigenen Streitfälle die heidnische Gerichtsbarkeit in Anspruch nehmen. Wieder liegt der Grund in einer Weltliches übersteigenden Qualität des Christseins. Paulus spielt an auf das eschatologische Recht Gottes, in das die „Heiligen“ einbezogen sind. Gottes Volk wird demnach nicht völlig von den Maßstäben weltlicher Gerechtigkeit erfasst. Empört fragt der Apostel, ob solchen Christen denn nichts Besseres einfällt, als ausgerechnet die Ungläubigen anzurufen. Sie beschämten die Erlösten. Das Verbot des Prozessierens vor heidnischen Tribunalen ist im Anschluss an Paulus in der Alten Kirche nicht kontrovers gewesen, sondern überall festgehalten worden.
Für die Gegenwart hält der Kodex des Kirchenrechts die innerkirchliche Ordnung fest. Sie wurde für die Pädophilie (c. 1395 § 2 CIC) durch die drei letzten Päpste verschärft (30.04.2001; 13.07.2010; 17.12.2019).
Nachwort
Zur Zeit des Bischofs Ambrosius (+397) hatte die Kirche die Gottessohnschaft Jesu Christi zu verteidigen. Selbst wenn dieser dogmatische Irrweg sich tiefstens von dem Skandal der Pädophilie unterscheidet, traf auch die damalige Erschütterung die Kirche bis ins Mark. Es war ein arianischer Bischof mit Namen Auxentius, gegen den der große Kirchenlehrer den wahren Glauben zu verteidigen hatte. Der Häretiker wurde vom Kaiser Venantinian protegiert und hatte seine Parteigänger unter den Nicht-Christen. In einer langen Rede, gehalten am Palmsonntag 386, bezog sich der versierte Rhetor Ambrosius unter anderem auch auf die zitierten Verse des Paulus-Briefes. Sein Worte:
„Mit Freuden wollte ich zum Kaiserpalast eilen. Doch Fragen des Glaubens werden nur in der Kirche behandelt….Er (Auxentius) zieht es vor, sich vier oder fünf Leute, dazu noch Heiden, als Schiedsrichter auszusuchen…Schon das ist ein der Verdammung würdiger Rechtsbruch. Er verachtet, was der Apostel sagt: ‚Wagt es jemand von euch, wenn er einen Rechtsstreit mit einem anderen hat, sein Recht bei den Heiden zu suchen und nicht bei den Heiligen?‘...Die Kirche gehört Gott – sie wird darum dem Kaiser nicht ausgeliefert. Der Kaiser hat kein Recht über den Tempel Gottes.“
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