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Ist die schweizer Landeskirche eine Gegenkirche?

Die Schweiz hat eine sogenannte Landeskirche neben der eigentlichen geistlichen Kirche. Diese operiert demokratisch und gehört dem Staat an. Doch das duale staatskirchenrechtliche System widerspricht der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanums.
Aussicht auf Schweizer Berge von der Capella Santa Maria degli Angeli
Foto: imago stock&people (imago stock&people) | Die Wege der Schweizer Katholiken gelten nicht nur in der Weltkirche als gewagt. Kritik kommt zum Beispiel vom ehemaligen Offizial des Bistums Chur, Joseph M. Bonnemain, der die Landeskirchen als „demokratischen Volks-Josephinismus“ charakterisierte.

Auf den ersten Blick mag es manchem Betrachter gar nicht so unsympathisch erscheinen, was das schweizerische Staatskirchenrecht anzubieten hat. Vor allem zweierlei: Eine spürbare Entlastung der Geistlichen von allerlei weltlichem Verwaltungskram, und dann die stärkere Einbeziehung von Laien in verantwortungsvolle kirchliche Tätigkeiten. Wer soll das Kirchenvermögen verwalten? An sich ist es schwierig, vom staatskirchenrechtlichen System in der Schweiz zu sprechen, denn auf diesem Feld sind die einzelnen Kantone zuständig, und davon gibt es 26 unter Einbeziehung der Halbkantone. Deshalb muss der Einblick in diesen Bereich, der hier versucht werden soll, skizzenhaft bleiben. Martin Grichting hat in seiner profunden – im Übrigen die ...

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