Vor 25 Jahren, am 10. August 1995, verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung gegen das Kruzifix in Klassenzimmern. Es waren drei Schüler und deren Eltern, die aufgrund ihrer anthroposophischen Weltanschauung gegen die Aufhängung von Kreuzen in bayrischen Klassenzimmern geklagt hatten. Die Entscheidung wurde mit Art. 4 des Grundgesetzes begründet, der eine uneingeschränkte Religionsfreiheit gewährt. Nach Auffassung des Gerichts gehört dazu die negative Religionsfreiheit. Den Kindern war der Anblick des Kreuzes nach Ansicht des Gerichts nicht zuzumuten.
Im Blickpunkt: Der fundamentale Streit ums Kruzifix
Vor 25 Jahren verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung gegen das Kruzifix in Klassenzimmern. Die Entscheidung wurde mit der einer uneingeschränkten Religionsfreiheit begründet. Doch das Kreuz ist im christlichen Abendland zugleich das Zeichen der Basis von Werten und Rechtsordnung.
