MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt Belgien

„Diskriminierung“: Schadensersatz statt Diakonat

Eine Frau kommt nicht in die Diakonenausbildung und zieht vor Gericht: Jetzt verurteilte ein belgisches Zivilgericht zwei Erzbischöfe wegen der kirchenrechtlichen Entscheidung.
Erzbischof Luc Terlinden, sein Vorgänger Jozef De Kesel, und Klägerin Veer Dusauchoit
Foto: IMAGO/Bilga, Adobe Stock | Erzbischof Luc Terlinden von Mecheln-Brüssel (li.) und sein Vorgänger Jozef De Kesel sollen der Klägerin Veer Dusauchoit 1.500 Euro zahlen. Diese hat ein Problem mit dem Amtsverständnis des Zweiten Vatikanischen Konzils.

Das Weiheamt gerät in Belgiens Justiz zum Präzedenzfall: Das Zivilgericht im flämischen Mecheln hat zwei Bischöfe wegen Diskriminierung verurteilt. Beide hatten die Kandidatur einer Frau aus Flandern für eine Diakonatsausbildung abgelehnt. Jozef De Kesel, ehemaliger Erzbischof der Diözese Mecheln-Brüssel sowie sein Nachfolger und noch recht frischer Amtsinhaber Erzbischof Luc Terlinden, hatten der Antragstellerin im Jahr 2023 zweimal die Möglichkeit verweigert, eine Ausbildung zur Diakonin zu absolvieren. Nun müssen beide der Beschwerdeführerin insgesamt 1.500 Euro Schadensersatz zahlen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Ohne Abo lesen
Nur zahlen, wenn
gelesen wird
  • Volle Flexibilität
  • Jederzeit unterbrechen
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben
Jetzt starten
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
15,00 €
monatlich
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
Komplett-Abo
21,25 €
monatlich
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben
Ohne Abo lesen
Zurück zur Übersicht