Die Bischofskonferenz von Costa Rica hat das jüngst veröffentlichte päpstliche Motu proprio „Traditionis custodes“ gelobt. In einem fünfseitige Statement stellen die Bischöfe gleich zu Beginn fest, aus beiden Dokumenten – dem Motu proprio sowie dem Brief des Heiligen Vaters, in dem Franziskus den Bischöfen aus aller Welt „Traditionis custodes“ vorstellt – spreche „eine ganz vorzügliche Ekklesiologie“: „Was der Papst veröffentlicht hat, ist das Ergebnis eines synodalen Prozesses, an dem auch unsere Bischofskonferenz von Costa Rica teilgenommen hat.“ Die Costa Ricaner Bischöfe hätten darüber sowohl auf Diözesanebene als auch in der Bischofskonferenz über diese Frage nachgedacht, und die sich daraus ergebenden Überlegungen der Weltkirche mitgeteilt.
Abstände vergrößert, Unterschiede verhärtet
In vier Abschnitten erklären die Bischöfe aus dem mittelamerikanischen Land die Argumente für ihre uneingeschränkte Zustimmung zum Motu proprio. An erster Stelle bekräftigen sie, was Franziskus in seinem Brief an die Bischöfe ausdrückt: „Eine von Johannes Paul II. und mit noch weiterem Großmut von Benedikt XVI. gewährte Möglichkeit, um die Einheit der Kirche unter Achtung der verschiedenen liturgischen Sensibilitäten wiederherzustellen, ist dazu verwendet worden, die Abstände zu vergrößern, die Unterschiede zu verhärten, Gegensätze aufzubauen, welche die Kirche verletzen und sie in ihrem Weg hemmen, indem sie sie der Gefahr der Spaltung aussetzen.“
An zweiter Stelle drücken die Costa Ricaner Bischöfe ihre Überzeugung aus, „dass es bei uns keine objektive Rechtfertigung für den Gebrauch der Liturgie vor der Reform von 1970 gibt“. Denn in Costa Rica seien weder Anhänger von Bischof Lefebvre noch Gruppen von Gläubigen vorhanden, welche „den früheren liturgischen Formen, die ihre Kultur und ihren Geist so grundlegend geprägt hatten“, anhängen (Motu proprio von Benedikt XVI. „Summorum pontificum” vom 7. Juli 2007).
Zwar hätten einige gedacht, diese liturgische Form sei für sie angemessen, aber sie besaßen nicht „ein gewisses Maß an liturgischer Bildung und auch [nicht] einen Zugang zur lateinischen Sprache“ („Summorum pontificum“), die ihnen eine „volle, bewusste und tätige Teilnahme an den liturgischen Feiern“ (Zweites Vatikanisches Konzil, „Sacrosanctum concilium“) ermöglichten.
Nicht mehr berechtigt, nach alter Liturgie zu feiern
Ferner stellen die Bischöfe aus dem mittelamerikanischen Land fest, wer sich dort von den „alten liturgischen Formen“ angezogen fühle, bringe nicht immer „die Gültigkeit und die Legitimität der Liturgiereform, der Bestimmungen des Zweiten Vatikanischen Konzils und des Lehramtes der Päpste“ („Traditionis custodes“) zum Ausdruck. Stattdessen hätten sie „diskret oder mit offen beleidigenden Kommentaren“ die „Heiligkeit des Ritus in seiner erneuerten Form“ (Brief von Benedikt XVI. an die Bischöfe anlässlich „Summorum pontificum“) in Frage gestellt.
Die Bischöfe von Costa Rica stimmen an dritter Stelle in der Anwendung des Motu proprio „Traditionis custodes“ auf die jeweiligen Diözesen überein. Da „die vorausgehenden Normen, Instruktionen, Gewährungen und Gewohnheiten“ mit „Traditionis custodes“ „außer Kraft gesetzt“ worden seien, sei „die Verwendung des Missale Romanum von 1962 oder einer anderen Liturgieform von vor 1970 nicht mehr zulässig“. Unzweideutig stellen sie klar: „Kein Priester ist nunmehr berechtigt, [die heilige Messe] nach der alten Liturgie zu feiern.“ Die „Seminaristen und die Neupriester sollen dementsprechend erzogen werden“ (Brief des Papstes Franziskus zu „Traditionis custodes“).
Zuletzt „schließt sich die Bischofskonferenz von Costa Rica dem Schmerz und der Missbilligung an, die einst von Benedikt XVI. geäußert wurden und nun von Papst Franziskus aufgegriffen werden“. Die Liturgie müsse nach den Bestimmungen der liturgischen Bücher gefeiert werden. „Die vom Zweiten Vatikanischen Konzil reformierte Liturgie besitzt eindeutig“ – so die Costa Ricaner Bischöfe – „alle Voraussetzungen, um den Menschen zu erheben und sein geistliches Leben zu stärken sowie gleichzeitig in ausgewogener Weise auf die authentischen anthropologischen und kulturellen Bedürfnisse des Betenden unserer Zeit zu antworten“. Dazu sei lediglich „eine angemessene Anwendung der Normen, Orientierungen und Möglichkeiten“ erforderlich, „welche die liturgischen Bücher bieten.“
Die Bischofskonferenz von Costa Rica schließt mit den Worten: „Wir wollen insbesondere daran erinnern, dass unsere Liturgie nach den von den Heiligen Paul VI. und Johannes Paul II. promulgierten Büchern gefeiert und von allen Elementen bewahrt werden soll, die aus den alten Formen stammen. Gebete, Gewänder oder Riten, die der Liturgie vor der Reform von 1970 eigen waren, dürfen nicht in unsere Feiern eingeführt werden.“ DT/jg
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