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Amtsverzicht als Erlösergestus

Auch wenn man Kardinal Marx nach seinem Rücktrittsangebot abnehmen darf, dass er geistlich gerungen hat und nicht in erster Linie taktisch denkt: Rücktritte sollten weiterhin an persönliches Versagen gebunden sein. Ein Kommentar.
Spekulationen, ob Marx mit dem Gesuch einer Hängepartie nach Kölner Muster zuvorkommen wolle
Foto: Matthias Balk (dpa) | Wenn Kardinal Marx etwas vorzuwerfen ist, dann, kirchenpolitische Agenda und Missbrauchsaufarbeitung mit dem Synodalen Weg zu einem unentwirrbaren Knäuel verknotet zu haben.

Kaum war der Kanonendonner des Rücktrittsangebots von Kardinal Marx verklungen, brandete lauter Applaus auf. Der längst überfällige Schritt sei das, hieß es anerkennend. Spekulationen, ob Marx mit dem Gesuch einer Hängepartie nach Kölner Muster zuvorkommen wolle, kamen nur am Rande auf. Nach der bevorstehenden Veröffentlichung des Münchner Gutachtens wird man mehr wissen. Wann der Amtsverzicht zum Erlösergestus überhöht wird Man darf dem Kardinal derweil abnehmen, dass er geistlich gerungen hat und nicht in erster Linie taktisch denkt. In der Tat kann es einen Bischof nicht kalt lassen, wenn er auf das Organisationsversagen in Sachen Missbrauch noch in jüngster Vergangenheit blickt, wie es für das Erzbistum Köln dokumentiert ist und ...

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