Ausgerechnet am traditionellen Festtag des heiligen Papstes Gregor des Großen (12. März) wurden durch das päpstliche Staatssekretariat alle „Privatmessen“ im Petersdom verboten, also Messen, die der Priester allein feiert. Einzige Ausnahme bildet die Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus durch maximal vier Priester täglich. Beispiellos ist dieser Vorgang, insofern das Staatssekretariat direkt in die Verwaltung einer Päpstlichen Basilika eingreift, die ihm gar nicht untersteht, und dabei gegen geltendes Kirchenrecht verstößt. Jeder Priester, der legitimerweise darum bittet, ist nämlich zur Einzelzelebration zuzulassen.
Vatikanstadt
Altar und Priestertum gehören zusammen
Neue Regeln im Petersdom. Die Einschränkung der Einzelzelebration bedroht die katholische Lehre vom Messopfer. Die Einzelmesse ist die Folge einer vertieften Einsicht.