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Altar und Priestertum gehören zusammen 

Neue Regeln im Petersdom. Die Einschränkung der Einzelzelebration bedroht die katholische Lehre vom Messopfer. Die Einzelmesse ist die Folge einer vertieften Einsicht.
Gottesdienst im lateinischen Ritus in Rom  im April 1964
Foto: Archiv | Vor 50 Jahren April 1964: Erstmals gab es am 12. April 1964 eine Konzelebration im lateinischen Ritus. Während der Weihe des neuen Abtes von St. Paul vor den Mauern, Giovanni Battist Franzoni wurde mit besonderer Erlaubnis von Papst Paul VI. von Kardinal Confalonieri; dem Bischof von Assisi, Placido Nicolino; dem Abt von Montecassino, Ildefonso Rea und dem neuen Abt die heilige Messe gefeiert.

Ausgerechnet am traditionellen Festtag des heiligen Papstes Gregor des Großen (12. März) wurden durch das päpstliche Staatssekretariat alle „Privatmessen“ im Petersdom verboten, also Messen, die der Priester allein feiert. Einzige Ausnahme bildet die Messe in der außerordentlichen Form des römischen Ritus durch maximal vier Priester täglich. Beispiellos ist dieser Vorgang, insofern das Staatssekretariat direkt in die Verwaltung einer Päpstlichen Basilika eingreift, die ihm gar nicht untersteht, und dabei gegen geltendes Kirchenrecht verstößt. Jeder Priester, der legitimerweise darum bittet, ist nämlich zur Einzelzelebration zuzulassen.

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