Überraschende Wendung im Prozess gegen Kardinal Angelo Becciu: Wegen des Kaufs einer Immobilie in London, der stattfand, als der italienische Kardinal das Amt des Substituten im vatikanischen Staatssekretariat innehatte, hat das Appellationsgericht des Vatikanstaats mit einem 16-seitigen Beschluss vom 17. März die „relative Nichtigkeit“ des bereits in erster Instanz ergangenen Urteils festgestellt. Im ersten Prozess war Becciu zusammen mit anderen Angeklagten verurteilt worden. Der Kardinal hatte damals Berufung eingelegt. Und jetzt hat das vatikanische Berufungsgericht die „Wiederholung der Verhandlung“ angeordnet.
Es war ein unfairer Prozess
Das vatikanische Appellationsgericht ordnet die Wiederholung des Verfahrens gegen Kardinal Angelo Becciu an. Ein Grund: die Art und Weise, wie Papst Franziskus in die Verhandlungen eingegriffen hat.
