Wer als Tourist oder Pilger die Ewige Stadt besucht und den mühsamen Aufstieg zur Kuppel der Petersbasilika wagt, wird belohnt – das Panorama, das sich ihm bietet, ist beeindruckend. Er schaut auf die malerische Idylle der Vatikanstadt.
Der Blick schweift über die gepflegten Anlagen der Vatikanischen Gärten und verharrt bei einem überdimensionalen päpstlichen Wappen, das aus Buchsbaum und Blumen gestaltet ist. Tausende von Pflanzen sind in jedem Pontifikat für die detailgetreue Darstellung der heraldischen Insignie nötig. Das Wappen ist dem imposanten „Palazzo del Governatorato“, dem vatikanischen Gouverneurspalast, vorgelagert.
Ein Regierungschef
Fast 60 Jahre nach dem Ende des alten Kirchenstaates 1870 war am 11. Februar 1929 der souveräne „Staat der Vatikanstadt“ entstanden. Im Vatikanstaat verfügt der Papst über die volle und uneingeschränkte gesetzliche, ausführende und gerichtliche Gewalt. Zur Verwaltung des neuen Kirchenstaates setzte Pius XI. einen Gouverneur und einen Generalrat ein. Später errichtete Pius XII. zudem eine „Päpstliche Kommission für den Staat der Vatikanstadt“.
Erster Gouverneur (it. Governatore, lat. Gubernator) wurde der römische Marchese Camillo Serafini, der unter anderem bereits über Jahrzehnte die Leitung des vatikanischen Münzkabinetts innegehabt hatte. Serafini galt als hochgebildet und politisch erfahren. Als der Marchese im März 1952 verstarb, wurde sein Amt nicht wieder besetzt. Für die Verwaltung des Vatikanstaates blieb jedoch weiterhin die Bezeichnung „Governatorato“ bestehen.
Am 16. Juli 2002 erließ Johannes Paul II. ein neues „Gesetz über die Regierung des Vatikanstaates“, das 2018 von Papst Franziskus modifiziert wurde. Es sieht vor, dass die Regierung des Stadtstaates durch das Governatorat geschieht. Dieses wird gebildet durch die Gesamtheit der Behörden, die zur Ausübung der ausführenden Gewalt im Vatikanstaat und dessen exterritorialen Gebieten bestimmt sind.
Normale Regierung
In dem Gesetzestext heißt es: „Die ausführende Gewalt wird durch den Kardinalpräsidenten der Päpstlichen Kommission für den Vatikanstaat ausgeübt, der den Titel ,Präsident des Governatorats‘ trägt. In der Ausübung seiner Aufgaben stehen ihm der Generalsekretär und der Vizegeneralsekretär unmittelbar zur Seite, denen er, auch ständig, die Erledigung bestimmter Funktionen übertragen kann.“
Die Aufgaben des Governatorates sind vielfältig. Es gilt, wie in jedem anderen Staat, auch ein Geburten-, Heirats- und Sterberegister zu führen. Das Governatorat unterhält ein Verzeichnis der Staatsbürger und erteilt Aufenthaltsgenehmigungen für den Stadtstaat. Neben dem „Verzeichnis der vatikanischen Kraftfahrzeuge“ gibt es sogar ein eigenes Schifffahrtsregister, das jedoch aktuell keinen Eintrag aufweist. Das Governatorat trägt Verantwortung für die Instandhaltung der Gebäude in päpstlichem Besitz, der Straßen und Gärten in der Vatikanstadt und den exterritorialen Gebieten.
Ein „Ufficio Merci“ (Warenamt) kümmert sich um die Versorgung des Vatikans mit Gütern aller Art. Die „Floreria“, ein großangelegtes Magazin, besorgt den Schmuck und die Ausgestaltung der Räume und Gebäude des Staates. Dem Governatorat unterstehen das Post- und Telegrafenamt des Vatikans, der Telefondienst, die staatseigene Druckerei und Verlagsbuchhandlung, die Vatikanischen Museen sowie die Sternwarte in Castel Gandolfo. Auch der Bahnhof des Papstes und der Fuhrpark des Pontifex werden von den Büros im Palazzo del Governatorato aus verwaltet.
Eine Überraschung
Am 4. November sorgte der Heilige Vater für eine Überraschung. Er ernannte die römische Ordensfrau Raffaella Petrini FSE zur Generalsekretärin des Governatorates. Mit Schwester Raffaella wurde damit erstmals eine Frau an die Spitze der Exekutive des Vatikanstaates berufen. Der Papst machte auf diese Weise unmissverständlich klar, dass diese bedeutende Leitungsfunktion keinerlei Weihegrad bedarf und nicht mit einem Titular(erz-)bistum verziert werden muss.
Die 1969 geborene franziskanische Ordensschwester arbeitete bisher als Beamtin in der Kongregation für die Evangelisierung der Völker. Sie besitzt eine Reihe hochrangiger Studienabschlüsse, darunter ein Doktorat, das sie an der Päpstlichen Universität des Heiligen Thomas von Aquin in Rom erwarb. Sie wird in vatikanischen Kreisen als äußerst fähig und effizient eingeschätzt, als sehr freundlich, aber auch als „knallhart“ angesehen. Den letztgenannten Charakterzug wird sie auch dringend benötigen, wenn sie das Governatorat und den Vatikanstaat auf Vorder„mann“ zu bringen beabsichtigt.
Frauen hatten auch früher schon Macht
Wer nun glaubt, die Berufung einer Frau an die Spitze des weltlichen Herrschaftsgebietes des Papstes sei ein Novum in der Kirchengeschichte, ja käme gar einer ungeheuerlichen Revolution gleich, der befindet sich im Irrtum. Vor mehr als 500 Jahren übertrug ein Papst, Alexander VI. (Rodrigo Borgia, 1492-1503), einer Frau „pro tempore – auf Zeit“ die Regierungsgeschäfte des Kirchenstaates. Verließ der Pontifex die Ewige Stadt für länger, vertraute er diese Agenden seiner Tochter Lukrezia an.
Allem Empörungsgeschrei und Verleumdungskampagnen von Kardinälen, Prälaten und römischen Adelsfamilien zum Trotz erwies sie sich als kluge Verwalterin. Neuere Forschungen bestätigen, dass ihr angeblich schlechter Ruf Teil einer „Schwarzen Legende“ war. In späteren Jahren, in ihrer Ehe mit Alfonso I. d?ste, erwarb sich Lucrezia als Regentin von Ferrara große Anerkennung und wurde von ihrem Mann mit Staatsangelegenheiten betraut. So erließ sie im Mai 1506 ein Gesetz, das den Schutz der Juden in Ferrara sicherstellte.
Die Berufung von Schwester Raffaella Petrini zur Generalsekretärin des Governatorates birgt die große Chance in sich, den einst guten Ruf des heute in Misskredit gebrachten Vatikanstaates wiederherzustellen. Vielleicht sollte man in Santa Marta erwägen, die Position der taffen Ordenschwester noch weiter zu stärken, ihr den offiziellen Titel einer Gouverneurin, einer „Gubernatrix“, zu gewähren.
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