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Kirchenbeitrag in Österreich: Zweckwidmung ab 2025 möglich

Alle österreichischen Diözesen ermöglichen den Katholiken ab 2025 eine Zweckwidmung des halben Kirchenbeitrags.
Pfons 14.03.2022, Bildungshaus St. Michael, Pfons, AUT, Österreichische Bischofskonferenz, Vollversammlung, unter andere
Foto: IMAGO/Eibner-Pressefoto/EXPA/Groder (www.imago-images.de) | Sieht die kirchensteuerlichen Änderungen positiv: Der Salzburger Erzbischof Franz Lackner.

Das österreichische Kirchenbeitragssystem unterscheidet sich fundamental von dem der deutschen Kirchensteuer, nicht nur in der Höhe, sondern auch darin, dass die Diözesen in Österreich den Kirchenbeitrag selbst und ohne staatliche Dienstleistung einheben. Nun werden die Unterschiede noch größer, denn alle österreichischen Diözesen laden die Kirchenbeitragszahler ab dem kommenden Jahr ein, die Hälfte ihres Kirchenbeitrags einem bestimmten Zweck zu widmen. Die zahlungspflichtigen Gläubigen sollen damit ausdrücklich die Möglichkeit erhalten, jene Wirkungsbereiche der katholischen Kirche zu unterstützen, die ihnen besonders am Herzen liegen.

Hinweis: Dieser Artikel ist vor Abschluss des Probeabos erschienen, weswegen er in diesem nicht enthalten ist.
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