Er gilt als eine besonders gelungene Form des Kirchenbeitrags: der italienische „8 per mille“. Anders als die deutsche Kirchensteuer ist er kein Pflichtbeitrag, bei dessen Verweigerung die Exkommunikation droht. Die acht Promille sind der Anteil der Einkommenssteuer, den der italienische Staat je nach den in den Steuererklärungen vermerkten Angaben zwischen den Religionsgemeinschaften – derzeit sind es dreizehn – aufteilt, die ein entsprechendes Abkommen mit dem Staat geschlossen haben. Die Regelung gilt seit 1985 als Folge eines Vertrags, den ein Jahr zuvor der Heilige Stuhl im Namen der italienischen Kirche mit der Republik Italien abgeschlossen hatte und der das Konkordat von 1929 ersetzte.
Kirchenbeitrag in der Krise: Italien und die sinkenden Einnahmen
Oft gilt der italienische „8 per mille“ als ideale Form des Kirchenbeitrags. Aber die Kirche muss dafür werben – und tut das seit Papst Franziskus mit immer weniger Erfolg.
