Die Diskussion über den Umgang mit den Missbrauchsstraftaten in deutschen Bistümern geht weiter. Ein Problem: Der große Unterschied in den Aufklärungsfortschritten. Während es in wenigen Diözesen bereits Gutachten gibt, die die Taten einordnen, Versäumnisse und Pflichtwidrigkeiten im Umgang mit Tätern und Opfern benennen, scheinen die Bemühungen in anderen Bistümern immer noch in den ersten Ansätzen zu stecken. Im Erzbistum München und Freising ist das Gutachten aus dem Jahre 2010, der so genannte "Westphal-Bericht", weiterhin unveröffentlicht. Auch das von Kardinal Marx bei der Münchener Kanzlei Westphal-Spilker-Wastl in Auftrag gegebene Gutachten zum Umgang mit den Missbrauchsfällen im Erzbistum München und Freising zwischen 1945 und 2019, das zunächst für das Frühjahr 2021 und dann für den Sommer diesen Jahres angekündigt wurde, erscheint erst später.
Unabhängige Ansprechpersonen für Verdachtsfälle haben Bericht vorgelegt
Allerdings haben die im Erzbistum München und Freising tätigen unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen sowie an schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst der Erzdiözese München und Freising jetzt ihren Bericht für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 vorgelegt. Sie sind die zentralen Erstansprechpartner für Verdachtsfälle auf sexuellen Missbrauch im Sinne der Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz und damit beauftragt, Hinweisen auf sexuellen Missbrauch und Grenzverletzungen oder einem sonstigen sexuellen Übergriff gemäß den Leitlinien der Deutschen Bischofskonferenz nachzugehen.
Der Bericht enthält allerdings weder eine Auflistung der einzelnen Fälle und der konkreten Vorwürfe noch eine Einordnung über die Feststellung etwaiger Pflichtwidrigkeiten im Umgang mit den Tätern oder beim Opferschutz. Insoweit ist, sicher auch wegen der unterschiedlichen Aufgabenstellung, eine Vergleichbarkeit mit den bisher bekannten Gutachten aus anderen Bistümern nicht gegeben.
Problem: Taten, die älter als 50 Jahre sind, nachzuverfolgen
Dennoch wird auch durch diesen Bericht deutlich, dass mutmaßliche Taten, die mehr als 50 Jahre nach ihrer Begehung angezeigt wurden, heute nur schwer nachzuverfolgen sind. Die Diplompsychologin Kirstin Dawin und der Jurist Martin Miebach, die in München mit dieser Aufgabe betraut sind, erhielten im Berichtszeitraum allein 52 Meldungen zu Fällen, die schon sehr lange zurückliegen. Die vorgeworfenen Taten fanden überwiegend in den 1950er und 1990er Jahren statt. In 24 Fällen haben die Opfer einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt oder einen solchen Antrag angekündigt. Nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung zahlte das Erzbistum in 15 dieser Fälle den derzeitigen Höchstbetrag von 5.000 Euro an die Opfer. Insgesamt erhielten diese zwischen 2018 und 2020 Zahlungen in Höhe von 80.000 Euro. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden 52.500 Euro ausgezahlt, in den Jahren 2011 bis 2014 waren es 147.000 Euro. Die Ansprechpersonen prüfen die Anträge auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids, das Missbrauchsopfern zugefügt wurde.
Nicht nur Priester, die beschuldigt sind
Natürlich werden die beauftragten Ansprechpersonen auch mit aktuellen Vorwürfen von Missbrauchsbeschuldigungen und vorgeworfenen Grenzüberschreitungen konfrontiert. Im Berichtszeitraum notierten sie 65 Hinweisen, in denen sie in jedem Einzelfall den Vorwürfen nachgingen. Die eingehende Prüfung ergab bei einer größeren Zahl der Meldungen, dass der erhobene Verdacht unbegründet war. In einem Fall gab es gar eine bewusst falsche Beschuldigung. In anderen Fällen haben sich Betroffene nach einer ersten Kontaktaufnahme gar nicht mehr gemeldet. In 13 Fällen konkretisierten sich die Vorwürfe dahingehend, dass der Verdacht einer Straftat nach weltlichem Recht im Raume stand. In drei dieser Fälle waren Kleriker betroffen. Das gerichtliche Verfahren gegen einen Diakon endete mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung und hatte die Entlassung aus dem kirchlichen Dienst zur Folge. Die beiden gegen Priester gerichteten Verfahren wurden eingestellt. Weitere Beschuldigte gehörten zum pädagogischen Personals von Kindertageseinrichtungen, zwei waren Lehrer, zwei Mesner. Ferner wurden einem Gemeindereferenten und einem ehrenamtlich tätigen Jugendlichen Straftaten vorgeworfen. Zwei der Verfahren dauern noch an.
Das Spektrum der Vorwürfe aus dem Bereich der Grenzverletzungen unterhalb der Schwelle strafrechtlich relevanter Taten ist nach den Feststellungen des Berichts sehr breit. So werden anzügliche Bemerkungen von Lehrern gegenüber Schülerinnen und Schülern sowie unangemessene Berührungen gegenüber Kindern und Jugendlichen, die auf ein unausgeglichenes Nähe-Distanz-Verhältnis schließen lassen, gemeldet. Andere Hinweise betreffen den Umgang mit sozialen Medien, wo über E-Mails und Messenger-Nachrichten zu beanstandende Inhalte ausgetauscht werden. Soweit sich ein Verhalten nach der Überprüfung als grenzverletzend herausstellt, werden vom Dienstgeber erforderliche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Anweisungen an Fortbildungen oder einem Einzel-Coaching teilzunehmen. In einigen Fällen werden Arbeitsverhältnisse oder die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Mitarbeitern beendet.
Ein aus dem Bericht feststellbarer Fortschritt in der Bearbeitung von Missbrauchsvorwürfen: Alle Verdachtsfälle auf eine Straftat wurden entweder bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, soweit nicht bereits die Ermittlungsbehörden eingeschaltet waren, als es zum Hinweis bei den unabhängigen Ansprechpersonen kam.
Pfeiffer über Marx: "Ein Vorkämpfer der Intransparenz"
Die Diskussion um mangelnde Transparenz bei der Aufklärung der Missbrauchsfälle bleibt jedoch erhalten. Jetzt hat der Kriminologe Christian Pfeiffer noch einmal Vorwürfe gegen den Münchener Erzbischof erhoben. In einem Interview mit der Deutschen Presseagentur nannte er Reinhard Kardinal Marx "einen Vorkämpfer der Intransparenz". Pfeiffer bezieht sich dabei auf Vorgänge aus dem Jahre 2011. Er war seinerzeit von der Deutschen Bischofskonferenz beauftragt worden, eine große Studie zum Missbrauch in der katholischen Kirche durchzuführen. Bereits ein Jahr später endete allerdings die Zusammenarbeit. Pfeiffer wirft dem Kardinal vor, dass er seinen Einfluss geltend gemacht habe, um die Zusammenarbeit zu verhindern. Der Kriminologe hatte damals nicht den von ihm geforderten persönlichen Zugang auf das Datenmaterial der Bischofskonferenz erhalten. Das betrachtete er als einen Akt der Zensur. Dem gegenüber sah die Bischofskonferenz ein Problem aufgrund des Datenschutzes und beendete die Zusammenarbeit mit Pfeiffer, weil das Vertrauensverhältnis zu ihm "zutiefst erschüttert" gewesen sei.
Deshalb zeigt sich Pfeiffer darüber verwundert, dass Marx heute als Reformer und Kämpfer für Transparenz auftrete. Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki habe mit der Veröffentlichung der Gehrke-Studie mehr zu tatsächlicher Transparenz beigetragen als sein Münchner Amtsbruder, schreibt Pfeiffer in einem Beitrag für die Deutsche Richterzeitung. Er nehme allerdings Signale wahr, dass Marx seine Haltung offenbar ändere. "Vielleicht hat sich hier einer vom Saulus zum Paulus gewandelt", mutmaßt Pfeiffer im dpa-Interview. Jetzt komme es auf Taten an und darauf, ob die von Marx beauftragte Studie tatsächlich veröffentlicht werde.
Das Erzbistum München hat ein Gutachten zu Missbrauchsfällen aus dem Jahre 2010 nicht veröffentlicht. Auch das von Kardinal Marx bei der Münchener Kanzlei Westphal-Spilker-Wastl in Auftrag gegebene Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen zwischen 1945 und 2019, das zunächst für das Frühjahr 2021 und dann für den Sommer diesen Jahres angekündigt wurde, erscheint erst später. Nun legen die unabhängigen Ansprechpersonen für Verdachtsfälle ihren Bericht für den Zeitraum Januar 2018 bis Dezember 2020 vor . Er bleibt aber vage.
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