Die Diskussion über den Umgang mit den Missbrauchsstraftaten in deutschen Bistümern geht weiter. Ein Problem: Der große Unterschied in den Aufklärungsfortschritten. Während es in wenigen Diözesen bereits Gutachten gibt, die die Taten einordnen, Versäumnisse und Pflichtwidrigkeiten im Umgang mit Tätern und Opfern benennen, scheinen die Bemühungen in anderen Bistümern immer noch in den ersten Ansätzen zu stecken. Im Erzbistum München und Freising ist das Gutachten aus dem Jahre 2010, der so genannte "Westphal-Bericht", weiterhin unveröffentlicht.
Ist die Münchner Missbrauchsaufklärung intransparent?
Weder das Missbrauchsgutachten von 2010, noch das von Kardinal Marx in Auftrag gegebene wurde bisher veröffentlicht. Der Kriminologen Christian Pfeiffer kritisiert mangelnde Transparenz.
