Ein Dauerfeuer aus Vorwürfen tatsächlicher und angeblicher Missbräuche prasselt auf die katholische Kirche nieder. Vor allem auf Vorhaltungen gegenüber verstorbenen Amtsträgern, die sich nicht mehr wehren können, hat noch kein Bistum eine langfristig tragfähige Antwort gefunden. Reicht ein Vorwurf aus der Erinnerung von Menschen aus, die sich selbst zum betroffenen Opfer erklären, um posthum Verurteilungen vorzunehmen? Bischof Helmut Dieser aus Aachen schien dies so zu sehen und hat eine Namensliste veröffentlichen lassen, auf der Täter und "mutmaßliche Täter" erscheinen, die seit mindestens zehn Jahren verstorben sind.
Persönlichkeitsrechte
Wie das Bistum Aachen Gläubige brüskiert
Nach der Veröffentlichung sogenannter "Täterlisten" haben die Angehörigen des verstorbenen Weihbischofs August Peters Beschwerde beim Nuntius eingereicht und prüfen rechtliche Schritte gegen die Diözesanleitung.